SafeMobility Fahrschule Lenk und Thun
Autofahren mit 17 Jahren
Jugendliche dürfen seit Jahresbeginn mit 17 Jahren in Begleitung Autofahren. Voraussetzung dafür ist der Besitz des Lernfahrausweises (Kategorie B) nach der bestandenen Theorieprüfung. Neu gilt ab diesem Jahr eine Lernphase von zwölf Monaten.
Wenn der Lernfahrausweis am 17. Geburtstag erworben wird, kann die Führerprüfung frühestens am 18. Geburtstag abgelegt werden.
Der Bundesrat und die Beratungsstelle für Unfallverhütung «bfu» versprechen sich dadurch mehr Verkehrssicherheit, da vor der praktischen Führerprüfung mehr Fahrpraxis gesammelt werden soll. Es wird sich zeigen, ob diese Massnahme das Unfallrisiko wirklich reduziert. Diese einjährige Lernphase gilt für Lernfahrerinnen und Lernfahrer zwischen 17 und 19 Jahren. Ab dem 20. Lebensjahr gilt die Lernphase nicht mehr.
Für Personen mit Jahrgang 2001 (wenn noch nicht 20-jährig) und 2002, die die Gelegenheit nicht genutzt haben den Lernfahrausweis bis am 31. Dezember 2020 zu erwerben, gilt die neue Lernphase von einem Jahr.
Ab 2022 gilt ausnahmslos für alle: Wer noch nicht 20 Jahre alt ist, muss vor der Autoprüfung mindestens ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein.
Mein Ziel ist es die neu eingeführte Massnahme effizient umzusetzen. Deshalb empfehle ich für alle, die nach dem Erhalt des Lernfahrausweises sofort loslegen möchten, die Grundkenntnisse zuerst in der Fahrschule zu erwerben. Durch regelmässige praktische Übungsfahrten mit Begleitung kann Routine gesammelt werden. So werden die erlernten Grundkenntnisse von Beginn der Fahrausbildung an gefestigt und automatisiert.
Erstellt am: 30.01.2021