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INFO aus dem Gemeinderat Zweisimmen

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Spitalliegenschaften Zweisimmen

Mit der Umsetzung des Spitalversorgungsgesetzes sind die für den Spitalbetrieb notwendigen Liegenschaften via Kanton Bern an die Spital STS AG übergegangen. Die vom Kanton festgelegte und von den Spitalverbandsgemeinden genehmigten finanziellen Entschädigungen für die Gebäulichkeiten sind an die Gemeinden ausbezahlt worden (für Zweisimmen Fr. 405605.–)

Nach Genehmigung des neuen Organisationsreglementes «Liegenschaften beim Spital Zweisimmen» haben sich die Verbandsgemeinden zu konstituieren.

Der Gemeinderat wählt als Abgeordneten Herrn Jean-Pierre Beuret und als Vorstandsmitglied Herrn Kurt Trachsel in die neue Organisation.

Kurtaxenreglement;
Reglementsänderungen Pauschalabrechnung

Der Gemeinderat genehmigt auf Antrag von Zweisimmen Tourismus die notwendigen Reglementsänderungen im Kurtaxenreglement zur Einführung der obligatorischen Pauschalabgeltung für Ferienwohnungen. Die Pauschalierung soll in der ganzen Destination und sogar im ganzen Berner Oberland übernommen werden. Ferner sollen für vermietete Alphütten mit geringem Komfort tiefere Tarife vorgesehen werden. Über die Änderung des Kurtaxenreglementes wird die Gemeindeversammlung vom Dezember 2007 definitiv zu entscheiden haben.

Regionales Führungsorgan RFO;
Vertragsgenehmigung

Mittels Vertrag und nach Vorgaben des Kantons, wird die Zusammenarbeit der obersimmentalischen Gemeinden bei Katastrophen und in Notlagen geregelt. Es wird ein regionales Führungsorgan gebildet, welches die Gemeindeführungsorgane im Bedarfsfall subsidiär unterstützt. Die Geschäftsstelle obliegt dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental. Die Vertragsgemeinden tragen gemeinsam die Aus- und Weiterbildungskosten sowie die Verwaltungskosten und Entschädigungen für die Mitglieder des RFO.

Felsüberwachung Grubenwald;
weiteres Vorgehen

Im Herbst 2005 wurde im Gebiet Dorfwald, auf ca. 1520 m.ü.M. über Grubenwald ein grosser potenziell labiler Felsblock entdeckt. Dieser wurde aus Sicherheitsgründen über eine längere Zeitspanne, bis heute, auf Bewegung überwacht. Innerhalb dieser Zeit sind keine nennenswerten Bewegungen aufgetreten. Mit der beauftragten Firma Geotest sowie dem kant. Amt für Naturgefahren wurden im Weiteren folgende Massnahmen festgelegt:

Vorläufige Weiterführung des Frühwarnsystems am grossen Felsblock.

Überwachung des Gebietes oberhalb Grubenwald in welchem generell Sackungen festgestellt worden sind, während einem Jahr.

Gleichzeitige Vorprojektierung eines Erddammes oberhalb der Häuser

Für diese Massnahmen stockt der Gemeinderat den bestehenden Kredit für die Felsüberwachung von Fr. 35000.– um Fr. 12000.– auf und nimmt Fr. 10000.– für das Vorprojekt Schutzdamm in den Voranschlag 2008 auf. Die Arbeiten werden zu einem überwiegenden Teil durch den Kanton subventioniert.

Flugplatz Zweisimmen;
Erweiterung der Flugbetriebszeiten

Im Moment gelten für den Flugplatz Zweisimmen die Flugbetriebszeiten von morgens ab 8 Uhr. Der Flugplatzchef kann pro Jahr selber sechs Ausnahmen bzw. Frühstarts bewilligen. Meistens erwarten die Kunden, dass der Helikopter gegen 7.30 Uhr auf Platz ist. Umliegende Helikopterunternehmen haben die Möglichkeit, ohne Einschränkungen starten und so ihre Kunden besser bedienen zu können.

Der BOHAG wurde seitens Gemeinderat bereits vor einiger Zeit die Möglichkeit von Starts für Arbeitsflüge um 7 Uhr erteilt. Im Sinne einer Gleichberechtigung genehmigt der Gemeinderat auch für die ortsansässige Eagle Helicopter AG solche Ausnahmen für kommerzielle Flüge. Trotzdem sollen Frühstarts weiterhin die Ausnahme bleiben und nur bei Dringlichkeit erfolgen.

Kreditabrechnungen Investitionsrechnung

Der Gemeinderat genehmigt die Abrechnungen über nachstehende Investitionskredite:

Feuerwehr: Ersatz Atemschutzkompressor

Beschluss Gemeinderat 23.1.2007Fr. 18000.00

Bruttoaufwand Fr. 18484.00

KreditüberschreitungFr. 484.60

Wanderkarte; Neuerstellung

Kreditbeschluss

Gemeinderat 6.6.2006 Fr. 30000.00

Bruttoaufwand Fr. 35933.00

Kreditüberschreitung (brutto) Fr. 5933.00

Sponsorenbeiträge – Fr. 6000.00

Kreditunterschreitung (netto) Fr. 67.00

Die neue attraktive Wanderkarte im Massstab 1:25000 kann in den hiesigen Papeterien und bei der Gemeindeverwaltung für Fr. 16.50 gekauft werden.

Kreiskaminfegermeister; Amtsdauer 2008–2011

Der Regierungsstatthalter ist gemäss Art. 14 Abs. 1 des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes die Wahl- und Aufsichtsbehörde für die Kaminfeger. Die ordentliche Amtsdauer für Kreiskaminfeger endet am 31. Dezember 2007. Der zuständige Kreiskaminfeger Anton Roth stellt sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Der Gemeinderat Zweisimmen spricht zuhanden des Regierungsstatthalters sich für die Wiederwahl aus.

Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2007;
Rechtskraft der Beschlüsse

Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2007 sind per 11. Juli 2007 in Rechtskraft erwachsen. Den betroffenen Stellen sind die Beschlüsse eröffnet worden.

Behandelte Traktanden:

1.Jahresrechnung 2006; Verwaltungsrechnungen und Nachkredite.

2.Steinbruch Laubegg; Überbauungsordnung Erweiterung Steinbruch.

3.Schulanlage Gwatt; Sanierung Südfassade Prim A; Kredit Fr. 520000.–.

4.Organisationsreglement Liegenschaften beim Spital Zweisimmen; Reglementsgenehmigung

5.Verschiedenes: Kreditabrechnung obere Bahnhofstrasse

Erstellt am: 02.08.2007

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