Spitalversorgung im Raum Obersimmental und Saanenland

Kanton hat keinen Handlungsspielraum für Zusatzfinanzierung

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat dem Verwaltungsrat der Spital STS AG mitgeteilt, dass dem Kanton zurzeit jeglicher Handlungsspielraum fehlt, um aus rein regionalpolitischen Gründen eine längerfristige finanzielle Verpflichtung zugunsten des vorgeschlagenen Lösungsansatzes «Spital Simmental-Saanenland» übernehmen zu können. Daher wird der Regierungsrat auf diesen Lösungsansatz nicht eintreten. In der Folge haben der Gesundheitsdirektor und der Präsident des Verwaltungsrates der STS AG vereinbart, die Handlungsspielräume vertieft zu prüfen, um tragfähige Lösungsvorschläge im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu definieren.

Kanton hat keinen Handlungsspielraum für Zusatzfinanzierung

Der Kanton will dazu beitragen, die Versorgung der peripheren Gebiete für die nächsten zwanzig Jahre sicherzustellen. Welche Rolle dabei dem Spital Zweisimmen zukommen wird, bleibt abzuwarten.

Im Herbst 2010 hat der Regierungsrat zur Spitalversorgung im Raum Obersimmental und Saanenland bestätigt, dass er den Neubau eines Spitals in Saanenmöser als nicht realisierbar erachtet und die Konzentration der stationären Versorgung an einem der beiden bestehenden Standorten favorisiert. Auf dieser Grundlage hat die Spital STS AG eine Analyse der Versorgungssituation vorgenommen, den Lösungsansatz «Spital Simmental-Saanenland» entwickelt und diesen im Juli 2011 dem Regierungsrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Nach einer vertieften Prüfung dieses Lösungsansatzes ist die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) zum Schluss gekommen, dass der Kanton sich in der Einführungsphase der neuen Spitalfinanzierung nicht dazu verpflichten kann, aus rein regionalpolitischen Gründen zusätzliche finanzielle Verpflichtungen zu übernehmen. Zudem wäre es problematisch, eine einzelne Region losgelöst von einer Gesamtbetrachtung zu unterstützen. Vielmehr geht es darum, aufmerksam zu verfolgen, wie sich die Regionalen Spitalzentren (RSZ) an die neuen Rahmenbedingungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) anpassen. In dieser Phase wird sichtbar werden, inwiefern die Versorgung geografisch peripherer Gebiete einer besonderen Unterstützung oder Förderung bedarf.

Anlässlich einer Aussprache hat der Regierungsrat diesen Standpunkt bestätigt. Sein Ziel ist es, in einer langfristigen Optik eine wirtschaftliche Spital- bzw. Gesundheitsversorgung in guter Qualität für die gesamte Kantonsbevölkerung sicherzustellen. Ihm fehlt aber zurzeit der finanzpolitische Handlungsspielraum, um als Eigner der RSZ längerfristige Verpflichtungen zur Defizitdeckung eingehen zu können. Zudem besteht dafür keine klare Rechtsgrundlage und es fehlen die Kriterien zur Beurteilung solcher Verpflichtungen. Deshalb sieht die Regierung keine Möglichkeit, auf diesen Lösungsansatz der Spital STS AG einzutreten.

Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor, Regierungsrat Philippe Perrenoud, hat den Präsidenten des Verwaltungsrates der Spital STS AG, Peter Dolder, dementsprechend orientiert. Es wurde vereinbart, gemeinsam die Handlungsspielräume vertieft zu prüfen, um tragfähige Lösungsvorschläge im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu definieren.