Antwort auf offene Fragen zum Spital Zweisimmen:

Neubau als Bekenntnis des Spitals für langfristigen Betrieb

Erst ein Neubau ermöglicht der Spital STS (Simmental-Thun-Saanenland) AG das innovative Versorgungsmodell in Zweisimmen optimal und wirtschaftlich umzusetzen. Das schreibt der Regierungsrat in der Antwort auf die Interpellation von Grossrat Thomas Knutti, der das Vorgehen mit dem Bau eines neuen Gebäudes und dem Abriss des heutigen Spitals in Frage stellt. Für den Regierungsrat sind die Investitionen in eine neue Infrastruktur auch ein Bekenntnis des STS-Verwaltungsrates zur Region und zu einem nachhaltigen, langfristigen Betrieb des Spitals in Zweisimmen.

Ein Spital weist eine komplexe bauliche Struktur auf, die unterschiedliche Bedürfnisse abdecken muss. Kosteneffiziente Behandlungen der Patientinnen und Patienten erforderten flexible bauliche Strukturen. Das schreibt der Regierungsrat des Kantons Bern in seiner Antwort zur Interpellation «Offene Fragen zum Spital Zweisimmen» von Thomas Knutti. Der Grossrat stellt darin den Entscheid des Spital STS-Verwaltungsrates, das 38-jährige Gebäude abzureissen und einen Neubau zu erstellen, in Frage.

Für den Regierungsrat kann die Spital STS AG nur mit einem Spitalneubau ihr innovatives Versorgungsmodell mit den verschiedenen Angeboten unter einem Dach wirtschaftlich führen und Synergien nutzen. Er erachtet deshalb den Entscheid des STS-Verwaltungsrates als richtig, in Zweisimmen künftig das Basispaket mit punktuellen Zusatzleistungen anzubieten. Eine Verlagerung von Angeboten von Thun nach Zweisimmen ist seiner Ansicht nach aus personeller, wirtschaftlicher und qualitativer Hinsicht und in Anbetracht des Bevölkerungsvolumens im Raum Thun und Umgebung nicht sinnvoll und teilweise gar nicht machbar.

Geburtshilfe stellt höhere strukturelle Anforderungen

Für den Regierungsrat ist die Geburtshilfe eine zentrale gesundheitspolitische Aufgabe. Es ist ihm ein Anliegen, dass Frauen einen flächendeckend guten Zugang zu geburtshilflichen Angeboten haben. Dies bedeutet aber nicht, dass an jedem Spital oder Gesundheitszentrum eine Geburtshilfe bestehen muss. Die Geburtshilfe stellt höhere strukturelle Anforderungen und ist beispielsweise auf den Beizug von weiteren Fachärzten oder auf Vorhalteleistungen in Form eines Teams für Operationen angewiesen. Daher ist die Geburtshilfe nicht Bestandteil des Basispaketes, dessen Leistungen in der Regel von Fachärzten der inneren Medizin und der allgemeinen Chirurgie ohne Beizug weiterer Fachärzte erbracht werden. Diese Qualitätsanforderungen dienen dem Schutz von Schwangeren, Gebärenden und Neugeborenen, hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest. Zudem ist diese Systematik der Spitalleistungen von der Mehrheit der Kantone anerkannt.

Im Zusammenhang mit der Verlagerung der Geburtenhilfe von Zweisimmen nach Thun hat der Regierungsrat zur Kenntnis genommen, dass die STS AG diesen Schritt sorgfältig plant und entsprechenden Begleitmassnahmen treffen wird.