Medienkonferenz der Spital STS AG in Thun

Verwaltungsrat sagt ja zum Standort Saanenmöser

Der Verwaltungsrat Spital STS AG sagt ja zum Standort Saanenmöser. In einer Machbarkeitsstudie wurde das Vorhaben hinsichtlich baulicher, privat- und planungsrechtlicher sowie politischer Machbarkeit geprüft. Fünf Standortvarianten wurden eingehend evaluiert, zwei Parzellen verbleiben für die Realisierung als mögliche Spitalstandorte. Nun werden die nächsten Planungsschritte eingeleitet. Läuft alles optimal, dürfte ein neues Spital in Saanenmöser im Jahr 2014 in Betrieb genommen werden. Als Übergangslösung dient das Modell «Ein Spital – zwei Standorte»; mit den beiden Spitälern der STS AG in Saanen und Zweisimmen.

Verwaltungsrat sagt ja zum Standort Saanenmöser

Die favorisierte Variante nördlich der Parzelle Nr. 584 an der Bergmattenstrasse.

Der Verwaltungsrat Spital STS AG hat im Januar 2009 für die Standortsuche eines neuen Spitals in Saanenmöser eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um das Vorhaben auf bauliche, privat- und planungsrechtliche sowie politische Machbarkeit hin zu prüfen. Die Machbarkeitsstudie wurde gemeinsam von der Spital STS AG als Auftraggeberin und der Bergregion Obersimmental-Saanenland durchgeführt. Die Begleitgruppe, bestehend aus Mitgliedern des Vorstandes der Bergregion, Behördenvertreter aus dem Obersimmental, der Gemeinde Saanen, der kantonalen Verwaltung, der Gemeindeverwaltung Saanen und der Spital STS AG, sind verantwortlich für die Studie.

Ausgangslage –was bisher geschah…

In der Folge der Neuordnung und aufgrund des Spitalversorgungsgesetzes hat der Verwaltungsrat Spital STS AG am 25. Oktober 2007 beschlossen, die beiden Spitäler STS AG Saanen und STS AG Zweisimmen durch einen Neubau in Saanenmöser zu ersetzen. Im neuen Spital soll die stationäre Akutversorgung in der Region Obersimmental-Saanenland langfristig gesichert werden. Damit sollen sowohl die Ziele der Versorgungsplanung des Kantons Bern als auch die Finanzierungsvorgaben aus dem KVG (Krankenversorgungsgesetz) eingehalten werden. Dem Beschluss vom 25. Oktober 2007 ist aus dem Obersimmental jedoch massiver politischer Widerstand entgegengebracht worden. Auch eine Aussprache sowie zwei Klausuren brachten keine Einigung bzw. Annäherung. In der Folge wurde ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, welches aufzeigen sollte, wie die gesundheitspolitische Versorgung der Region gemäss Spitalversorgungsgesetz aussehen kann. Gutachter und Gesundheitsökonom Willy Oggier kam in seinem Bericht zum Schluss, es seien zwei Gesundheitszentren aufzubauen und die stationäre Versorgung sei aus gesundheitsökonomischer Sicht aufzugeben. Danach liess der Verwaltungsrat der Spital STS AG zwei Gesundheitszentren konzipieren; eines in Zweisimmen komplementär zu der stationären Versorgung von Langzeitpatienten und eines in Saanen, ergänzt mit einem stationären Angebot für Akutpatienten. Der Vorstand der Bergregion und die Ärzteschaft setzten sich daraufhin mit dem Verwaltungsrat der Spital STS AG in Verbindung und verlangten ein Überdenken dieser Planung und eine Prüfung der ursprünglichen Variante «Spitalneubau Saanenmöser».

Zurück auf den Entscheid –aber mit Bedingungen…

Der Verwaltungsrat Spital STS AG stimmte zu, jedoch unter zwei Bedingungen: Erstens unter dem klaren Vorbehalt, dass wenn sich eine Parzelle für den Spitalneubau – ohne planungsrechtliche Einschränkungen – ergeben sollte, sich die Bergregion vorbehaltlos hinter das Vorhaben stelle. Und zweitens: Dass das Land erschlossen zur Verfügung steht. Sollten die beiden Punkte nicht erfüllt werden, würde der Verwaltungsrat Spital STS AG die zwei Gesundheitszentren weiter verfolgen.

Zwölf Sitzungen, viele Gespräche, eine Studie, zwei verbleibende Standorte

Die eigens eingesetzte «Begleitgruppe Machbarkeitsstudie» hat zwölf Sitzungen abgehalten. Parallel wurden intensiv Gespräche und Verhandlungen mit Gemeindevertretern, Landbesitzern und kantonalen Fachstellen geführt. Auch Begehungen fanden statt, welche zum Ziel hatten, möglichst frühzeitig Erkenntnisse über allfällige Einschränkungen zu erhalten. Die Machbarkeitsstudie beinhaltet einen Variantenvergleich, in welchem fünf Standortvarianten verglichen wurden; Grundlage für die Variantenauswahl bildeten folgende Komponenten:

1. Ein Spitalgebäude für 50 Betten, total 4450m² Bruttogeschossfläche.

2. Aussenanlagen mit bis 2500m² und Parkplätzen für 80 bis 100 Personenwagen.

3. Ein Helikopterlandeplatz (25×25 m) mit hindernisfreier Fläche (700m²) was einer Arealfläche von 6500 bis 8000m² entspricht.

Aufgrund umfassender Analysen und Beurteilungen verblieben zum Schluss zwei Standorte: In der Rangordnung auf Platz 2 die Variante auf der Parzelle Nr. 3006, östlich der Talstation Saanersloch (Variante V2) und – als Favorit – die Variante V4d nördlich des Bereichs Parzelle Nr. 584 an der Bergmattenstrasse. Für die Begleitgruppe sind beide Standortvarianten möglich; sie favorisiert jedoch die Variante V4d wegen der wohl besseren politischen Akzeptanz.

Verwaltungsrat Spital STS nimmt Machbarkeitsstudie zur Kenntnis

Der Verwaltungsrat Spital STS AG hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2009 die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig sagt der Verwaltungsrat weiterhin ja zum Standort Saanenmöser. Wegen der knappen Zeitverhältnisse ist die weitere Projektentwicklung bzw. sind die nächsten Planungsschritte wichtig, zumal diese mit unterschiedlichen Akteuren und Partnern koordiniert werden müssen. Hier geht es u.a. um den Landerwerb, die Sicherung der Erschliessung (Gemeinde und Grundeigentümer), die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung (Gemeinde, Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR sowie der Bauherrin) sowie den Planungsprozess für das Bauvorhaben und die Erschliessung (Bauherrin, Spitalplaner, Bauplanungsteam, Gemeinde). Betroffen sein wird auch das Volk: An einer Gemeindeversammlung in Saanen wird die Bevölkerung neben der Umzonung auch dem Kredit für den Landerwerb für das Spital und die Erschliessungskosten sowie für die Abtretung der Parzelle im Baurecht an die Spital STS AG (im Austausch zum Spitalgebäude Saanen) zustimmen müssen.

Neuer Spitalstandort liegt noch in der Landwirtschaftszone…

Da beide neuen, möglichen, Spitalstandorte – Variante V2 und Variante V4d – noch in der Landwirtschaftszone liegen, muss das schlussendlich in Frage kommende Areal einer Zone zugewiesen werden, welche es erlaubt, ein Spital zu bauen (ZöN). Dieses Planerlassverfahren richtet sich nach den Vorgaben des kantonalen Baugesetzes. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Planerlassverfahren für den Spitalneubau am gewählten Standort losgelöst von der laufenden Revision der Ortsplanung durchgeführt werden kann.

So geht es weiter…

Mit der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist die Phase 2 abgeschossen (Anm. der Red: Freudscher Fehler im Originaltext STS?). Gleichzeitig ist auch der erste Teil der Phase 3, Projektdefinition und Machbarkeit, weitgehend bearbeitet. Es geht nun um die Konkretisierung des Bauvorhabens durch Spitalplaner, um die Erarbeitung der Projektierungsgrundlagen (Raumprogramm und Funktionsschemen), die Kostenschätzung, die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Investition sowie zum Schluss um den definitiven Grundsatzentscheid, ob auf das Projekt eingetreten wird. Bei positivem Ausgang wird dann das Auswahlverfahren festgelegt. Die Projektierung gliedert sich in die Phasen Vorprojekt, Bauprojekt, Bewilligungsverfahren und Realisierung. Es ist nicht davon auszugehen, dass das neue Spital vor 2014 eröffnet wird; auch nicht bei beschleunigter Projektentwicklung (kombiniert paralleles Verfahren).

Vier- bis fünfjährige Übergangslösung

Die vier bis fünf Jahre andauernde Übergangslösung muss in der Substanz stimmen. Hier verfolgt der Verwaltungsrat Spital STS AG das Modell «Ein Spital – zwei Standorte»; mit den beiden Spitälern der STS AG in Saanen und Zweisimmen. An beiden Standorten geht es um eine konsequente Optimierung. Der Verwaltungsrat Spital STS AG ist überzeugt und zuversichtlich, mit dieser Übergangslösung optimalste Dienstleistungen für die Bevölkerung in der betroffenen Region Simmental und Saanenland anbieten zu können. Dahingehende Gespräche mit Ärzten und Diensten werden nun vertieft und intensiviert.

Die Gemeinden der Bergregion Obersimmental–Saanenland unterstützen das Vorhaben

Die sieben Bergregionsgemeinden haben in einer Stellungnahme, auf der Basis der Resultate der Machbarkeitsstudie und mit dem erklärten Ziel des Erhalts einer stationären Akutversorgung in der Region, gegenüber dem Verwaltungsrat der Spital STS AG ihre volle Unterstützung zugesichert. Die Gemeinde Saanen, als Standortgemeinde, unterstützt die Absicht des Verwaltungsrates Spital STS AG, in Saanenmöser ein neues Spital zu realisieren, ebenfalls. Entsprechend erhält die Spital STS AG seitens der Gemeinde Saanen auch die nötige Unterstützung für die weiteren Schritte bzw. für die Projektierung. Damit eine breite Unterstützung auch aus dem Simmental erreicht werden kann, sind Kontakte mit der Interessengemeinschaft (IG) Spitalversorgung Simmental–Saanenland geknüpft worden. Bereits haben Gespräche zwischen der Bergregion, der Spital STS AG und der IG stattgefunden. Spital STS AG(Bilder und Legenden SZ)