Coronavirus und die 65+

Am 28. Februar 2020 wurden zum Schutz der Personen ab 65 und für solche mit bestehender Vorerkrankung einschneidende Auflagen erlassen. Personen 65+, welche gesund und bis zu diesem Zeitpunkt voll im aktiven Leben unterwegs waren, hatten sich diesen Massnahmen zu unterziehen, was für viele schmerzlich war. Sie haben jährlich, zum Beispiel 160 Millionen Stunden für den Hütedienst erbracht und fanden sich plötzlich zur Untätigkeit verpflichtet. Es ist zu hoffen, dass diese Generation, nach Coronaschluss, ihre Leistungen wieder erbringen kann und bereit ist, gemeinsam mit der jüngeren Bevölkerung, unser Land wieder erfolgreich weiterzubringen. Dem Bundesrat, dem BAG und allen involvierten Stellen gebührt unser Dank für die hervorragende Leistung.