Ehe für alle: Ja zu einem besseren Schutz für Familien und Kinder

Die aktuelle Gesetzesgrundlage behandelt nicht alle Paare gleich, die «Ehe für alle» kann dies nun ändern.

Für heterosexuelle Ehepaare ist die Samenspende bereits seit dem Jahr 2001 möglich, es ist höchste Zeit, dass auch verheiratete Frauenpaare den Zugang zur Samenspende erhalten.

Bei einer Samenspende in der Schweiz ist das verfassungsmässige Recht des Kindes, zu erfahren, wer sein biologischer Vater ist, vorgeschrieben. Anonyme Samenspenden, Leihmutterschaft und Eizellenspenden bleiben weiterhin verboten.

Mit der «Ehe für alle» können gleichgeschlechtliche Ehepaare neu gemeinsam ein Kind adoptieren. Dadurch gelten beide Elternteile als Eltern des Kindes, was das Kind und die Eltern zum Beispiel bei einem Krankheits- oder Todesfall rechtlich absichert.

Das oft von den Gegnern beschriebene «traditionelle Familienbild» entspricht längst nicht mehr der Realität. Heute gibt es viele verschiedene Formen des Zusammenlebens und von Familien.

Für das Kindeswohl entscheidend ist die Liebe, Fürsorge und Verantwortung der Eltern, nicht deren Geschlecht. Vorbilder des jeweils anderen Geschlechtes finden die Kinder in Regenbogenfamilien überall: bei den Grosseltern, Göttis und Gotten, Nachbarn, Freunden und Bekannten. Ausserdem steht in Artikel 14 der Schweizerischen Bundesverfassung: «Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet», dies will der Bundesrat und das Parlament sowie fast alle Parteien nun endlich durchsetzen.

Mit einem Ja zur «Ehe für alle» verliert niemand etwas, aber viele Menschen in der Schweiz erhalten die Gleichbehandlung und Akzeptanz, die sie verdienen.

Sonja Rubi, St. Stephan,Marco Knubel, Zweisimmen