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Es gibt kein einfaches «Ja» oder «Nein» in der Gesundheitspolitik!

Es ist mir ein Anliegen darzustellen, wieso es kein einfaches «Ja» oder «Nein» in der Gesundheitspolitik gibt. Dies auch speziell im Zusammenhang zu den Fragen an die Grossratskandidatinnen und Kandidaten in dieser Zeitung.

Von Peter Eberhart, Grossrat, Erlenbach

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Sind Landspitäler teurer als Zentrumsspitäler?

Seit die Spitäler über die Fallpauschalen bezahlt werden, sind die Preisdifferenzen kein Thema mehr. Also ein Nein. Wenn die Landspitäler aber einen 24 Stunden Bereitschaftsdienst aufrechterhalten müssen oder wollen, ist es absehbar, dass zu wenig Leute diesen Dienst beanspruchen. Die fixen Ärztekosten werden durch weniger Fälle geteilt, und dadurch werden die «Fälle» für das Spital teurer. Es ist aus diesem Grund dem Landspital fast unmöglich, solche Dienstleistungen kostendeckend durchzuführen. Dann wäre die Antwort Ja.

Wenn die Spitäler in Zweisimmen und Frutigen solche Dienstleistungen anbieten, so ist es wichtig, dass diese von der Berner Regierung als «versorgungsnotwendig» definiert werden. Damit komme ich zum 2. Teil:

Spitalstandortinitiative

Hier ist ein Aspekt besonders wichtig. Der Grosse Rat hat im Vorfeld der Beratung vom Spitalversorgungsgesetz meiner BDP-Motion zugestimmt, dass für die Berner Bevölkerung ein Spital maximal 50 Kilometer entfernt sein darf. Diese 50-km-Regelung gibt den Spitälern Frutigen und Zweisimmen eine Sonderstellung, und sie wurden als «Versorgungsnotwendig» für diverse Spitalleistungen definiert. Der Kanton wird diese Leistungen vergüten.

Die Spitalstandortinitiative fordert nun für alle Landspitäler eine solche Sonderbehandlung und beim Spital Riggisberg muss die Geburtenabteilung wieder geöffnet werden, obschon im Raum Bern genügend Geburtenabteilungen vorhanden sind.

Unter dem Aspekt der knappen Kantonsfinanzen ist daher nicht davon auszugehen, dass viel mehr Gelder «locker gemacht» werden können. Diese werden dann nach dem Giesskannensystem wohl gleichmässig verteilt, und die Sonderstellung der Standorte Frutigen und Zweisimmen wird faktisch eliminiert. Die Gelder gehen dann in den Aufbau der unnötigen Geburtenabteilung in Riggisberg, und diese fehlen dann in Zweisimmen und Frutigen. Die jetzige Regelung berücksichtigt speziell die langen Wege in ein Spital und ist sachgerecht. Die Spitalstandortinitiative fördert ein «Giesskannensystem», das niemandem richtig nützt.

Ich habe für die 50-km-Regelung gekämpft und der Grosse Rat hat diese beschlossen, die Regierung hat Zweisimmen als «Versorgungsnotwendig» positioniert. Es gibt daher keinen Grund ständig Zweifel zu schüren und eine Initiative zu unterstützen, die die Oberländer Land-Spitäler schwächt. Wer diese Spitäler schützen will, lehnt die Initiative ab und geht in diese Spitäler, wenn er ein Spital benötigt.

Erstellt am: 06.03.2014

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