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Grenzüberschreitende Handelsbeziehungen – Nachhaltigkeit im Fokus!

Von Hans Jörg Rüegsegger,

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Das Freihandelsabkommen mit Indonesien verdient ein Ja am 7. März, denn so kann die Schweiz einen aktiven Beitrag für unsere Wirtschaft, Klima und Umwelt leisten. Die Konzessionen im Agrarbereich sind mit der Schweizer Landwirtschaft vereinbar und gefährden hierzulande keine sensiblen Bereiche. Dies ganz im Sinne des klaren Volks-Ja zur Ernährungssicherheit im 2017.

Unsere Bundesverfassung wurde ergänzt mit dem Art. 104a,d. grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. Bei den Verhandlungen wurde auf diese Anliegen Rücksicht genommen. So besteht keine Gefahr, dass der Anbau von Schweizer Raps- und Sonnenblumenöl benachteiligt wird.

Zudem hat das Parlament eine Motion verabschiedet, damit die einheimische Ölsaatenproduktion nicht bedroht wird. Das Freihandelsabkommen mit Indonesien konkurrenziert die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft nicht. Die Ratifikation ist eine Win-win-Situation für beide Länder.

Erstellt am: 28.01.2021

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