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JA zur Begrenzungsinitiative – sie wäre überflüssig, wenn …

Von Andreas Gafner

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Bundesrat und Parlament die Bundesverfassung, auf die sie ihren Amtseid abgelegt haben, respektieren würden!

In der Bundesverfassung steht in Artikel 121a u.a. in Abs. 1: «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig».

Das ist seit Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 geltendes Recht! Bundesrat und Parlament haben diese Verfassungsbestimmungen bisher missachtet, nicht umgesetzt und z.B. die Personenfreizügigkeit auch auf Kroatien ausgeweitet. Darum entstand die Begrenzungsinitiative. Sie verlangt im neuen Verfassungsartikel 121b, Abs. 1 ebenfalls: «Die Schweiz regelt die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig».

Eigentlich müssten die Bundesrätinnen Sommaruga und Keller-Suter für ein «JA» zur Begrenzungsinitiative Werbung machen, weil sie bestehendes Verfassungsrecht verlangt! Ich betrachte es als arrogante Missachtung der Bundesverfassung, wenn sich Regierungsmitglieder quasi als EU-Marionetten derart gegen die geltende Verfassung zum Fenster hinauslehnen und am WEF 2020 in Davos noch geheime Absprachen mit EU-Funktionären betreffend Funkstille beim Rahmenabkommen machen!

Im Personenfreizügigkeitsabkommen regelt Artikel 18 die Revision dieses Abkommens durch den Gemischten Ausschuss. Genau das fordert die Begrenzungsinitiative vom Bundesrat: eine Revision! Die Guillotineklausel in Artikel 25 haben Bundesrat und EU geschaffen, um das Schweizervolk zu erpressen: Nein sagen verboten! So passiert bei der Weiterführung 2009, bei allen Erweiterungen, 2014 bei der Masseneinwanderungsinitiative und nun bei der Begrenzungsinitiative.

Stellen Sie sich vor, die USA und Kanada würden ein solches Abkommen mit Rechtsanspruch auf Einwanderung für alle Einwohner der NAFTA-Staaten inkl. Mexiko einführen. Unmöglich!

Nur wir Schweizer machen sowas mit der EU! Dabei hätten wir als Schweiz gute Trümpfe, und brauchen uns nicht zu verstecken in Neuverhandlungen mit der EU. Übrigens, wer den Bilateralen Weg beenden will, muss nur das Rahmenabkommen unterschreiben.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nehmt die Möglichkeit zur weiteren Selbstbestimmung wahr. Darum «JA» zur Begrenzungsinitiative! , Oberwil

Erstellt am: 17.09.2020

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