Ja zum Berner Energiegesetz

Am 10. Februar entscheidet die bernische Bevölkerung über eine eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen. Auf nationaler Ebene entscheiden wir über die Zersiedelungs-Initiative und auf kantonaler Ebene über das revidierte Polizei- und über das Energiegesetz. Mit der Zersiedelungs-Initiative der Jungen Grünen sollen mit einem bürokratischen Gerüst Bauzonen ohne jegliche zeitliche Beschränkung eingefroren werden. Die Folge: Zukünftiges Wohnen wird zentralistisch gelenkt und der Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden eingeschränkt. Dabei ist völlig klar, dass wir mit unserem Boden haushälterisch umgehen müssen. Die im März 2013 vom Volk angenommene Revision des Raumplanungsgesetzes enthält bereits griffige Massnahmen gegen die Zersiedelung. Die Bauzonenfläche pro Kopf hat seither abgenommen. Die Zersiedelungs-Initiative ist deshalb überflüssig. Der grüne Überaktionismus setzt unsere Flexibilität unnötig aufs Spiel. Mit ihr können wir in Zukunft nicht zielgerichtet auf Veränderungen und Innovationen reagieren. Für eine verstärkte Bekämpfung der Zersiedelung braucht es nicht noch mehr Verbote. Vielmehr muss über eine Vereinfachung der Bauvorschriften in den bereits bebauten Zonen nachgedacht werden. Aus diesen Gründen stimme ich Nein zur Zersiedelungs-Initiative. Wir haben uns 2017 für die Energiestrategie 2050 ausgesprochen. Der Energieverbrauch soll demnach bis 2035 um 43 Prozent reduziert werden. Mit dem Beitritt zum Pariser Klimaschutzabkommen im Herbst 2017 haben wir uns auch verpflichtet, die CO2-Emissionen zu senken. Eine Anpassung der geltenden Vorschriften im kantonalen Energiegesetz ist daher eine logische und konsequente Umsetzung dieser Entscheide, welche einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Die aktuellsten Klimaszenarien für die Schweiz zeigen nämlich auf, dass ohne Massnahmen die Klimaziele deutlich verfehlt werden. Bei der vom Grossen Rat beschlossenen Revision handelt es sich um eine «moderate und notwendige Anpassung» der kantonalen Vorschriften. Gebäude im Kanton Bern sollen so künftig effizienter und noch mehr mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Nebst dem CO2-Einsparpotenzial von über 50000 Tonnen schätzt der Regierungsrat die Einsparungen beim Stromverbrauch auf den Jahresverbrauch von 300000 Haushaltungen. Neubauten sollen dabei einen Teil ihres Strombedarfs selber produzieren, zum Beispiel mit einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach.

Die Gesetzesänderung wird auch dazu führen, dass alte Ölheizungen zunehmend durch Heizungen mit erneuerbarer Energie aus Sonne, Holz und Erdwärme ersetzt werden. Davon können gerade auch Oberländer Unternehmen profitieren und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Ölheizungen werden jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Zeigt sich, dass diese technisch sinnvoll ist oder andere Heizsysteme langfristig zu Mehrkosten führen, können auch künftig Ölheizungen verbaut werden. Zu kalten Wohnungen wird es also nicht kommen. Die Gesetzesänderung führt auch nicht zwangsläufig zu höheren Wohnkosten wie vom Referendumskomitee proklamiert. Zwar können die neuen Vorschriften die Investitionskosten erhöhen. Diese Kosten können jedoch steuerlich von den Hauseigentümern in Abzug gebracht werden. Mit diesen Investitionen sinkt der Energieverbrauch und damit auch die Betriebskosten. Dies wurde vom «Kassensturz» in seiner Ausgabe vom 22. Januar untermauert. Alternative Heizsysteme sind umweltfreundlicher und unter Berücksichtigung der Gesamtkosten teilweise deutlich günstiger als Ölheizungen. Gemäss dem Regierungsrat soll die Änderung keinesfalls zu mehr Bürokratie führen. Die Orientierung an den Mustervorschriften der Kantone vereinfache die Verwaltungsprozesse und baue Bürokratie ab. So sollen auch keine neuen Bewilligungsverfahren eingeführt werden. Die Änderung des Energiegesetzes ist nicht die Lösung. Sie ist aber ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es werden weitere Schritte notwendig sein. Das Gesetz schafft wichtige Anreize, welche für die Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele wichtig sind. Deshalb Ja zum Energiegesetz. Mit der Totalrevision des Polizeigesetzes unter Regierungsrat Philippe Müller (FDP), sollen insbesondere Massnahmen zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität verbessert werden. So werden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, Verbrechen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, beispielsweise durch verdeckte Ermittlung bei Pädophilie im Internet, Drogenhandel oder illegalen Waffenkäufen. Mit dem neuen Polizeigesetz sollen auch die Möglichkeiten zur Bekämpfung von Stalking und häuslicher Gewalt verbessert werden. Die Zusammenarbeit Polizei und Gemeinden wird vereinfacht und Bürokratie abgebaut. Statt Einzelabrechnungen bezahlen die Gemeinden künftig eine Pauschale nach Einwohnerzahl. Die Sicherheitskosten können bei Ausschreitungen neu endlich auch auf die Veranstalter und auf die Gewalt ausübenden Personen abgewälzt werden. Die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit werden nicht verletzt, da die Vorgaben des Bundesgerichts eingehalten werden. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen der Kantonspolizei eine moderne und taugliche Grundlage geben, um ihre zentrale Aufgabe im Dienste der Bevölkerung wahrzunehmen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Das neue Polizeigesetz ist eine wichtige und zeitgemässe Grundlage zur Bekämpfung von Straftaten. JA zum Polizeigesetz. , Wimmis

Präsident FDP.Die Liberalen

Berner Oberland