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Jugendschutz und zeitgemässe Ladenöffnungszeiten

Von Kurt Zimmermann

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Am 7. März stimmen wir über zwei zusätzliche Sonntagsverkäufe und die Ausweitung des Jugendschutzes auf E-Zigaretten ab. Einerseits soll der Jugendschutz gestärkt werden, indem für E-Zigaretten die gleichen rechtlichen Grundlagen gelten wie für herkömmliche Raucherwaren. Diese sinnvolle Änderung ist ganz im Interesse des Jugendschutzes.

Andererseits ist die sehr moderate Erhöhung von zwei auf vier Sonntagsverkäufe eine Chance für das lokale Gewerbe und den Detailhandel. Die Tourismusgebiete im Berner Oberland machen gute Erfahrungen mit den Ausnahmeregelungen für Verkaufssonntage. Es ist Zeit, dass wir auch im restlichen Kanton zwei zusätzliche Verkaufssonntage möglich machen. Vier Sonntagsverkäufe bleiben freiwillig, Läden müssen nicht zusätzlich an zwei Sonntagen öffnen, sie können das – je nach Bedarf – selber entscheiden.

Da sich die gesetzlich vorgeschriebene maximale Arbeitszeit nicht verlängert, kann die Sonntagsarbeit mit Freizeit unter der Woche kompensiert werden. Ich stimme deshalb Ja zu zwei zusätzlichen Sonntagsverkäufen und zu einem besseren Jugendschutz bei E-Zigaretten, bei der Stichfrage ist die Hauptvorlage vorzuziehen.

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Grossrat (SVP), Frutigen

Erstellt am: 18.02.2021

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