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NEIN zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Von Mathias Siegenthaler

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Am 25. November 2018 entscheidet die Schweizer Bevölkerung über die sogenannte «Selbstbestimmungs-Initiative» (SBI). Auf den ersten Blick klingt die Initiative sympathisch. Wer will nicht mehr Selbstbestimmung? Mit ihrem Titel macht die SBI aber Versprechungen, die unmöglich eingehalten werden können. Die SBI nimmt das berechtigte Problem des Normenkonfliktes zwischen Völkerrecht und Landesrecht auf, präsentiert aber eine unbrauchbare Lösung.

Zu den Fakten: Die Schweiz verdient heute jeden zweiten Franken im Ausland. Internationale Abkommen ermöglichen unseren 97 000 Exportunternehmen, darunter sind viele KMUs, den Zugang zu den globalen Absatzmärkten und haben während Jahrzehnten massgeblich zu unserem Wohlstand beigetragen.

Der Art. 190 führt nun eine neue Unterteilung des massgebenden Rechts ein. Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, die bisher nicht dem Referendum unterstanden, sind nicht mehr massgebend, demgegenüber sind solche, die dem Referendum unterstehen und der Verfassung widersprechen, massgebend und damit gleichwertig wie die Verfassung.

Aber was bedeutet dies konkret? Bei einem Ja zur SBI müssten internationale Verträge, die die Schweiz abschloss und die nicht dem Referendum unterstanden, neu verhandelt werden. Davon betroffen sind über 400 Wirtschaftsabkommen! Das löst kein Problem, schafft aber Rechtsunsicherheit, denn Neuverhandlungen von Verträgen sind ein komplexes Unterfangen und setzten die Zustimmung beider Vertragspartner voraus. Wir können unsere wichtigen Han-delsbeziehungen nicht riskieren. Weiter wird im Falle eines Widerspruchs eines Vertrages die Kündigung vorgesehen. Wann wird gekündigt und wer entscheidet dies? Die SBI präsentiert hier keine Lösung. Ausnahmslos alle Wirtschaftsverbände und Parteien, mit Ausnahme der Initianten bekämpfen die Initiative. Die Gefahren überwiegen die Chancen klar. Im Gegensatz zum viel zitierten Nachbarn Deutschland kennt die Schweiz kein Verfassungsgericht. Würde die SBI angenommen, hätten zum Beispiel Asbestopfer aufgrund der in der Schweiz geltenden Verjährungsfrist keine Möglichkeit zu ihrem Recht zu kommen. Dank der EMRK werden Lücken in unseren Gesetzen oder Ungenauigkeiten in der Rechtsprechung korrigiert. Bei weniger als sechs Einzelfällen pro Jahr wurde eine Verletzung der EMRK durch die Schweiz festgestellt. Anstatt diese Einzelfälle für nicht bindend zu erklären, und damit ein Systemwechsel auf Kosten unserer Grundrechte zu vollziehen, sollte man den Normenkonflikt konstruktiv lösen. Wo bleibt hier die Verhältnismässigkeit?

Die Initiative schwächt die Schweiz und verursacht mehr Probleme, als sie löst. Die SBI steht auch in keinem herbeigeredeten Zusammenhang mit einem EU-Beitritt oder dem UN-Migrationspakt, welche ich beide ablehne. Wir Schweizerinnen und Schweizer verfügen heute bereits über ausgedehnte politische Rechte, wenn wir beispielsweise mit einem Gesetz das vom Parlament verabschiedet wurde, nicht einverstanden sind. Dazu gehört das Initiativ- und das Referendumsrecht, von welchem wir aktuell bei der Verschärfung des Waffenrechts Gebrauch machen. Aus diesen Gründen lege ich am 25. November ein NEIN in die Urne.

Ein NEIN empfehle ich Ihnen ebenso bei der Hornkuh-Initiative. Die Änderung des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), die Änderung des Steuergesetzes sowie den Kredit für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden 2018–2020 empfehle ich Ihnen zur Annahme. , Präsident

FDP.Die Liberalen Berner Oberland

Erstellt am: 15.11.2018

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