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Nein zum STAF-Kuhhandel am 19. Mai 2019

Von Kilian Wyssen, Matten

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Obwohl bei den Unternehmenssteuern und der AHV Reformen längst überfällig wären, ist die Verknüpfung des Steuer-AHV-Deals (STAF) abzulehnen. Gemäss Artikel 34 der Bundesverfassung haben die Bürger Anrecht auf eine unverfälschte Stimmabgabe. Für ein Zückerli müssen bittere Pillen geschluckt werden. Während die Grosskonzerne profitieren, bezahlen die KMU und der Mittelstand die Zeche. Für sich alleine haben beide Vorlagen vor dem Volk keine Chance. Wenn der Steuer-AHV-Deal Schule macht, werden weitere Kuhhändel wie zum Beispiel eine Volksabstimmung mit der Verknüpfung des EU-Rahmenvertrags oder sogar des EU-Beitritts und einem zweimonatigen Vaterschaftsurlaub folgen. Was hat die Unternehmenssteuerreform mit einem jährlichen AHV-Zustupf von zwei Milliarden Franken zu tun? Dieser Kuhhandel hebelt das Volk aus und ist eine grosse Gefahr für unsere Demokratie. Deshalb muss das Stimmvolk am 19. Mai 2019 zum Rechten sehen und ein Nein zur verfassungswidrigen Volksabstimmung mit dem Steuer-AHV-Deal in die Urne legen.

Erstellt am: 09.05.2019

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