Zum Beschluss des Nationalrates «Ehe für alle»

Recht für wenige – Unrecht für viele

«Der Nationalrat beschloss, die Ehe für alle zuzulassen. Zudem verabschiedete die grosse Parlamentskammer in Bern eine Vorlage, wonach lesbischen Paaren (Anmerkung des Verfassers: und die Schwulen?) die Zeugung von Kindern per Samenspende erlaubt werden soll.»

Wir stellen uns klar gegen diese Beschlüsse des Nationalrats. Das Wort «Ehe» ist seit Menschengedenken als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert und unzählig viele Ehen sind in dieser Definition unter den Vorgaben des Gesetzes geschlossen worden. Wenn nun die Ehe und der Zivilstand «verheiratet» als Verbindung zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen um definiert wird, verstösst dies gegen die Rechtssicherheit. Die von den Initianten geplante und vom Nationalrat beschlossene Neudefinierung ist eine «Wortvergewaltigung» und ein diktatorischer Eingriff für alle Paare, die jemals den Bund der Ehe vor dem Gesetz geschlossen haben, geschehen im Sinne einer sich ergänzenden, biologisch und moralisch vollkommenen Lebensgemeinschaft von einem Mann und einer Frau, die sich lieben.

Gleichgeschlechtliche Paare haben bereits heute die Möglichkeit, ihre Beziehung durch eine eingetragene Partnerschaft vor dem Gesetz zu schliessen, dazu braucht es keine «Umdefinition» des Begriffs Ehe.

Wir stellen uns auch ganz klar gegen die Möglichkeit einer Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare und den Zugang zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren für gleichgeschlechtliche (weibliche) Paare. Es ist ganz klar und von der Natur und vom Erbgut her so eingerichtet, dass nur aus heterosexuellen Beziehungen Nachkommen gezeugt werden können. Sowohl aus eigener Erfahrung als Mutter, Grossmutter, Lehrerin und Coach für Kinder, die darunter leiden, dass die Unter- und Mittelstufe an unseren Schulen seit längerer Zeit hauptsächlich von Frauen geleitet wird, als auch aus der Beobachtung des vielerorts mangelnden väterlichen Einflusses in der Erziehung, mit schwierigen Folgen, wissen wir, dass Kinder Vater und Mutter als männliche und weibliche Bezugspersonen brauchen. Durch den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin für (weibliche) homosexuelle Paare nimmt man dem Kind bewusst und absichtlich den Vater weg, und zwar nicht nur den leiblichen, blutsverwandten Vater, sondern auch die männliche Bezugsperson in der engsten Familie (genetisch 50 Prozent Mutter und 50 Prozent Vater). Aus dieser naturgegebenen und auch durchs Gesetz unveränderbaren Tatsache befürchten wir Schlimmes für alle künstlich «hergestellten» Kinder. Sie sind nicht mit dem Kindswohl und den Rechten des Kindes und denjenigen der Familie vereinbar.

Was würde wohl eine 20-jährige Frau oder ein 20-jähriger Mann im Jahr 2040 nach erlebter «Homofamilie» dazu sagen? Die Gegenwart zeigt uns, dass überall dort, wo sich der Mensch über die Grundgesetze der Natur hinwegsetzt, die Folgen davon fatal sind.

Wenn sich Paare zu einer homosexuellen Beziehung entschliessen, so ist das genauso eine freiwillige Entscheidung und sie müssen, genauso wie Eheleute, die natürlichen Konsequenzen der gewählten Lebensform respektieren.

Es darf kein «Recht auf ein Kind» geschaffen werden für Beziehungen, die von ihrer Art her nicht auf Fortpflanzung angelegt sind. Hingegen hat das Kind Anrecht auf beide biologische Elternteile und deren Familienbanden. ,

Zweisimmen und Markus Anneler