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Antwort auf «Recht für wenige – Unrecht für viele» in Nummer 26

Sind Grundrechte verhandelbar?

Von Daniel Frey

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In der SIMMENTAL ZEITUNG ist in einem Leserbrief zu lesen: «Wenn sich Paare zu einer homosexuellen Beziehung entschliessen, so ist das genauso eine freiwillige Entscheidung und sie müssen, genauso wie Eheleute, die natürlichen Konsequenzen der gewählten Lebensform respektieren».

Dass sich Doris Blum-Krähenbühl und Markus Anneler in ihrem Leserbrief um das Kindswohl sorgen, ist grundsätzlich irgendwie noch nachvollziehbar – obschon die Lebensform «Mann-Frau-Kind-Kind» längstens von der Realität überholt worden ist. Viele Kinder wachsen nur mit einem Elternteil auf und bereits haben viele Kinder zwei Väter oder zwei Mütter – oder sogar zwei Mütter und zwei Väter.

Besonders befremdend wirkt im Text aber die Behauptung, dass Homosexualität «freiwillig» sei. Eine sexuelle Orientierung ist nicht frei wählbar, sondern angeboren. Homosexualität ist keine Krankheit, noch eine Sünde und hat nichts mit Erziehungsfehlern von Eltern oder Verführung zu tun. Zudem gilt es heute als erwiesen, dass eine unterdrückte gleichgeschlechtliche Orientierung zu schweren psychischen Problemen führen kann.

Unsere heterozentrierte Welt schaut es noch immer als gegeben an, dass sich alle Menschen heterosexuell verhalten. Dabei stören homosexuelle Menschen das starre Rollenverständnis von Mann und Frau und irritieren so Menschen mit einem unflexiblen und engen Weltbild. Daher fallen Diskriminierungen bei gewissen religiösen Gruppierungen oder stark patriarchal geprägten Kulturen oft sehr heftig aus.

Unter diesen Gesichtspunkten sind Grundrechte wie eben die Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht mehr verhandelbar. Grundsätzlich sind die Rechte von gleichgeschlechtlich Liebenden sogar in der Bundesverfassung klar definiert. Steht da nicht, dass «niemand» diskriminiert werden darf?

Vizepräsident hab queer bern

Erstellt am: 09.07.2020

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