Ungerechtfertigte Doppelbesteuerung derUnternehmen

Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz werden ab 2019 auch Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500000 Franken verpflichtet, Billag-Gebühren zu entrichten – obwohl jeder Unternehmer und Angestellte bereits als Privatperson dazu verdonnert wird – egal, ob er die SRG-Angebote konsumiert oder nicht. Bis anhin waren nur diejenigen Unternehmen zahlungspflichtig, die auch Empfangsgeräte hatten. So kamen ca. 40 Millionen Franken zusammen. Neu werden die Unternehmen jährlich bis zu 200 Millionen zu entrichten haben.

Die Billag-Mediensteuer ist eine willkürliche und ungerechtfertigte Doppelbesteuerung der Unternehmen. SRG-Repräsentanten lassen nichts unversucht, um das Volk davon zu überzeugen, dass mit der No-Billag-Initiative der Zusammenhalt der ganzen Schweiz bedroht wird. Dies ist völliger Unsinn. Vielmehr macht ein Ja zu No-Billag den Weg frei, dass endlich die dringend notwendige Diskussion über den Service Public stattfinden und die Verstaatlichung der schweizerischen Medienlandschaft verhindert werden kann. ,

Präsident KMU Berner Oberland und SVP-Grossratskandidat, Matten