Wie weiter mitunsererAHV

Artikel 112 der Bundesverfassung stellt klar fest:

Die AHV muss den Existenzbedarf angemessen decken und Artikel 111 verpflichtet den Bund dafür zu sorgen, dass die AHV ihren Zweck dauernd erfüllen kann. Was soll also die ständige Angstmacherei betreffend der Existenzsicherung der AHV? Bei der jetzigen Coronaepidemie konnte der Bundesrat unverzüglich Mittel in Milliardenhöhe locker machen!