Zensurgesetz – Achtung!

Zuzeit stehen viele Diskussionen an über die Diskriminierung von Homosexuellen, wie auch über die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare und deren Recht, Kinder zu adoptieren oder den Embryo einzupflanzen. Zeitgleich wird die traditionelle Familie je länger je mehr zur Seite geschoben. Erschreckend und enttäuscht las ich letzthin den Bericht von Pfr. Günter O. Fassbender im «Kirchenblatt der Ref. Kirchgemeinde Zweisimmen, Nr. 2 2020, welcher Stellung zum Thema «Segnung gleichgeschlechtlicher Paare – die Ehe aus biblischer Sicht» nahm. Wenn wir Christen die Bibel als Wegweiser unseres Lebens betrachten, hat dies nichts mit Meinungen einzelner Menschen und Vereinen zu tun, sondern lediglich mit dem ewig gültigen, unabgeänderten Wort Gottes. Pfr. Fassbender schreibt: «Die reformierte Kirche in der Schweiz als Volkskirche, wie auch unsere reformierte Kirchgemeinde Zweisimmen muss das Nebeneinander von unterschiedlichen Frömmigkeitsstilen, theologischen und ethischen Positionen aushalten. Das unterscheidet sie gerade von Freikirchen und Vereinen, in denen mit mehr oder weniger Druck nur eine Haltung, nur ein Stil geduldet wird und Abweichungen verdammt werden.»

In der Bibel in Römer 12,2 lesen wir: «Passt euch nicht dieser Welt an, sondern ändert euch, indem ihr euch von Gott völlig neu ausrichten lasst. Nur dann könnt ihr beurteilen, was Gottes Wille ist, was gut und vollkommen ist und was ihm gefällt.» Ich wünsche uns allen, die wir in einem privilegierten Land leben und keine Analphabeten sind, uns unsere eigene Meinung anhand dem Wort Gottes zu bilden und uns nicht von Menschenmeinungen blenden zu lassen.

Die vorgesehene Strafrechtsrevision, über die wir am 9. Februar 2020 abstimmen, soll neu auf die «sexuelle Orientierung» ausgeweitet werden. Erwähnt werden jedoch nur Personengruppen, welche aufgrund der sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Nicht aber zählt sie Feindseligkeiten gegenüber anderen Gruppen auf, wie z. B. Behinderte, alte Menschen, Übergewichtige etc. Homosexuelle und Bisexuelle sind ebenso Geschöpfe Gottes, wie alle anderen Menschen auch und es steht uns nicht zu, sie zu diskriminieren. Wird das Gesetz angenommen, werden z. B. Christen, die öffentlich zu ihrer religiösen Überzeugung und zum Evangelium stehen, Gefahr laufen, gemäss Artikel 261bis StGB «mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe» verurteilt zu werden. Deshalb rufe ich auf, zur uneingeschränkten Meinungsfreiheit ohne Diskriminierung jeglicher Menschengruppen und ein klares Nein zum Zensurgesetz am 9. Februar 2020 in die Urne zu werfen.