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Beschlussfassung mit fakultativem Referendum

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Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 18. Dezember 2018 folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:

Gemeindebeitrag an Neubau der Brücke Bachey, Blankenburg: 130 000.– Franken

Auszug aus der Gemeindeverfassung Zweisimmen:

Art. 32 Ziff. b) Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass

ein Beschluss des Gemeinderates für einmalige Ausgaben über 100 000.– Franken der Versammlung unterbreitet wird,

Art. 34 Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Reglementsvorlage zum Entscheid.

Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen. Aktenauflage: Gemeindeverwaltung, Kanzlei. Auflagefrist: 30 Tage, vom 20. Dezember 2018 bis 9. Januar 2019. Gemeinderat Zweisimmen

Erstellt am: 20.12.2018

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