Gemeindeversammlung

Einladung zur Gemeindeversammlung am Dienstag, 27. November 2018, um 20 Uhr in der Mehrzweckhalle Reidenbach.

Traktanden:

1.Teilerneuerungswahlen infolge Ablauf der Amtsdauern oder Demissionen.

2.Budget 2019: Beratung und Genehmigung sowie Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer.

3.Orientierungen.

4.Verschiedenes

Mit Beschwerde können Beschlüsse der Gemeindeversammlung innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Saanen, angefochten werden, bei Wahlen gilt eine Frist von zehn Tagen (Art. 67a VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung zu beanstanden (Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz).

Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Boltigen angemeldet sind. Der Gemeinderat