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Lenk

Hundetaxe 2015

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Die Gemeinde Lenk erhebt eine Hundetaxe für alle Hundehalter der Gemeinde gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes.

Die Hundebesitzer in der Gemeinde Lenk sind verpflichtet eine Taxe von Fr. 90.– pro Hund zu entrichten. Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund wenigstens sechs Monate alt ist. Die Gebühr wird den Hundebesitzern im September 2015 in Rechnung gestellt. Als Quittung wird eine Kontrollmarke abgegeben, welche unbedingt am Halsband des Hundes zu befestigen und immer zu tragen ist.

Sollte der Hund gestorben oder weitergegeben worden sein, bitten wir um entspre-chende Mitteilung bis am 31. August 2015 auf der Finanzverwaltung Lenk. Finanzverwaltung Lenk

Erstellt am: 13.08.2015

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