Hundetaxen 2018

Die Hundebesitzer in der Gemeinde Zweisimmen werden gebeten, die Hundetaxe für das Jahr 2018 bei der Gemeindekanzlei bis am 1. August 2018 einzulösen. Als Quittung wird eine Kontrollmarke abgegeben.

Die Taxe beträgt 100.– Franken pro Hund. Diese Taxe gilt auch für jeden weiteren Hund des gleichen Besitzers. Die Hundetaxe wird für jedes Tier erhoben, das mindestens drei Monate alt ist. Sollten Hundehalter nicht mehr im Besitz ihres Tieres sein, so bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.

Säumigen Hundehaltern, die die Taxe nach dem 31. August 2018 noch nicht eingelöst haben, wird ein Zuschlag von 10.– Franken pro Hund verrechnet. Die Hundebesitzer werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass behördliche Kontrollen über Hundehalter und Einlösung der Hundetaxen geführt werden.

Die obligatorische Schutzimpfung gegen Tollwut ist abgeschafft. Jedoch machen wir darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor verlangt wird.

Bitte an die Hundehalter: Helft mit, unsere Wege, Kinderspielplätze, Blumenbeete, Grünanlagen und Wiesen im Interesse der spielenden Kinder, des Tourismus, der Landwirtschaft und auch der eigenen Hygiene sauber zu halten. Der Hund ist auch Teil Ihrer persönlichen Visitenkarte. Gemeindekanzlei Zweisimmen