Hundetaxen 2019

Die Hundebesitzer in der Gemeinde Zweisimmen werden gebeten, die Hundetaxe für das Jahr 2019 bei der Gemeindekanzlei bis am 1. August 2019 einzulösen. Als Quittung wird eine Kontrollmarke abgegeben.

Die Taxe beträgt 100 Franken pro Hund. Diese Taxe gilt auch für jeden weiteren Hund des gleichen Besitzers. Die Hundetaxe wird für jedes Tier erhoben, das mindestens drei Monate alt ist. Sollten Hundehalter nicht mehr im Besitz ihres Tieres sein, so bitten wir um eine entsprechende Mitteilung.

Säumigen Hundehaltern, die die Taxe nach dem 31. August 2019 noch nicht eingelöst haben, wird ein Zuschlag von zehn Franken pro Hund verrechnet. Die Hundebesitzer werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass behördliche Kontrollen über Hundehalter und Einlösung der Hundetaxen geführt werden.

Die Schweiz ist frei von Tollwut – die frühere Pflicht zur Tollwutimpfung von Hunden ist aufgehoben. Bei Reisen mit Heimtieren in EU- und andere Länder ist eine gültige Tollwutimpfung jedoch erforderlich.

Bitte an die Hundehalter: Helft mit, unsere Wege, Kinderspielplätze, Blumenbeete, Grünanlagen und Wiesen im Interesse der spielenden Kinder, des Tourismus, der Landwirtschaft und auch der eigenen Hygiene sauber zu halten. Der Hund ist auch Teil Ihrer persönlichen Visitenkarte. Gemeindekanzlei Zweisimmen