Der Gemeinderat von Zweisimmen bringt, gestützt auf Art. 60 Abs. 1 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die erwähnte Überbauungsordnung, bestehend aus
- Überbauungsplan
- Überbauungsvorschriften
- Bauprojekt Fussgängerübergang Thunstrasse mit Landerwerbsplan
- Erläuterungsbericht
- Zonenplanänderung
- Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung zur öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen liegen vom 22. Mai bis 22. Juni 2015 bei der Bauverwaltung Zweisimmen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen, zu Händen des Gemeinderates einzureichen (Art. 60 Abs. 2 BauG).
Der Gemeinderat
Erstellt am: 21.05.2015