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Waldbrandgefahr

Das Feuerverbot gilt neu im ganzen Kanton Bern

Das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) wird auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt. Wegen der anhaltenden Trockenheit ist dieses Verbot seit dem 26. Juli 2018 schrittweise erweitert worden. Neu gilt es auch für den Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental und für den ganzen Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli.

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Die anhaltende Trockenheit führt dazu, dass in den Wäldern und in Waldesnähe aller Regionen des Kantons Bern ein Feuerverbot gilt. Am 26. Juli 2018 sprachen die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter für den Berner Jura, das Mittelland und die Voralpen erstmals in diesem Sommer ein Feuerverbot aus. In der Zwischenzeit ist es zweimal auf weitere Regionen ausgedehnt worden.

Ausserhalb der Verbotszonen (mindestens 200 Meter Abstand vom Wald) sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.

Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.

Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.

Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.

Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.

Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.

Die Situation wird am kommenden Donnerstag neu beurteilt. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

Erstellt am: 06.08.2018 / letzte Änderung: 06.08.2018

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