Überbauungsordnung zur ZPP Nr. 4 Metschbahnen
Lenk plant eine Ferienanlage, um die touristische Zukunft zu stärken
Die Lenk Bergbahnen planen zusammen mit der Gemeinde und der Firma eines holländischen Feriengastes eine neue touristische Zukunft am Standort der alten Kabinenbahntalstation. Mit qualifiziert bewirtschafteten Ferienwohnungen soll die Wertschöpfung an der Lenk gesteigert und das Angebot für Feriengäste erweitert werden.
Als 2012 mit der Planung der neuen Metschbahn begonnen wurde, musste das Baureglement für den Bau der neuen Talstation geändert werden. Gleichzeitig wurde auch analysiert, welche möglichen Nutzungen am Standort der alten Talstation Sinn machen würden. 2014 wurde dann mit der Zustimmung an der Gemeindeversammlung die Grundlage geschaffen, damit auf dieser Parzelle ein neues touristisches Angebot geplant werden darf. Am 25. Juni 2014 wurde die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 4 auch durch die kantonalen Behörden genehmigt.
Damit wird erlaubt, dass auf Basis eines qualifizierten Verfahrens, Anlagen für Kur-, Hotel- und Gastwirtschaftsnutzungen sowie bewirtschaftete Appartements gebaut werden dürfen. Damit in einer ZPP gebaut werden kann, ist eine rechtskräftige Überbauungsordnung eine zwingende Voraussetzung.
Die nun seit dem 29. Oktober aufliegende Überbauungsordnung stützt sich auf das Richtprojekt der Projektentwickler und des Architekten Heinz Brügger aus Thun. Dieses sieht vier 4- geschossige Wohngebäude vor, die ein 1-geschossiger Zwischenbau, welcher die notwendigen Infrastrukturnutzungen beinhaltet, miteinander verbindet. Im nordwestlichen Gebäude ist im von aussen gut einsehbaren Erdgeschoss ein Restaurant mit einer grosszügigen Terrasse gegen Süden geplant. Neben dem Haupteingang liegen im nordöstlichen Gebäude diverse Kleingeschäfte. Unter dem Dach des Zwischenbaus ist ein Hallenbad mit Aussenpool und Wellnessangebot angedacht. Für die grosse Anzahl umliegender Ferienhäuser führt ein ausgebautes Angebot zu einer willkommenen Aufwertung der Infrastruktur im Gebiet Rothenbach. Mit den rund 80 bewirtschafteten Ferienwohnungen sollen neue nationale und internationale Gästesegmente für die Lenk gewonnen werden.
Nach Abschluss der öffentlichen Auflage sowie allfälligen Einspracheverhandlungen entscheidet der Gemeinderat über das Projekt. Stimmt er diesem zu, wird das Projekt dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Danach kann das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.
Die Projektplanung sieht vor, die Genehmigung der Überbauungsordnung bis im 2. Quartal 2021 zu erhalten. Anschliessend möchten die Projektbeteiligten das Baubewilligungsverfahren einleiten. Ein möglicher Baubeginn-Termin lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht definieren.
Erstellt am: 05.11.2020