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Orientierungsveranstaltung über den Verkauf des Alterszentrums Bergsonne, Zweisimmen

Mit Verkauf den Neubau sicherstellen

«Eine komplexe Materie den Interessierten verständlich darlegen.» Nur gerade ein gutes Dutzend Gemeindebürger aus Zweisimmen liessen sich am Montagabend im Beinhaus darüber informieren! Bei den nötigen Zustimmungen würde die Alterswohnen STS AG für rund acht Mio. Franken mit einem zweistöckigen Erweiterungsbau die Altersversorgung Zweisimmen–Boltigen für die Zukunft sicherstellen. Geschickte Verträge sollen das Risiko für alle daran Beteiligten, inklusive dem Gemeindebürger, minimieren.

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Bereits am kommenden 29. November 2013 haben die Stimmbürger an einer reich befrachteten Gemeindeversammlung unter anderem auch noch über den Altersheimverkauf an die Alterswohnen STS AG abzustimmen. Am Montag wurde in Zweisimmen und (nach Redaktionsschluss) am Dienstagabend in Boltigen, öffentlich orientiert. In rund anderthalb Stunden wurde das äusserst vielschichtige Thema den leider wenig erschienenen Interessierten doch recht verständlich näher gebracht. Der Komplexität wegen verweisen wir auf die demnächst erscheinende Informationsbroschüre der Gemeinde Zweisimmen, welche dieses Geschäft darin auf mehreren Seiten darlegt. Diese ist auch auf der Homepage von Zweisimmen abrufbar.

Altersheim-Anbau in Sicht

Das Altersheim Bergsonne hat heute 43 Plätze, 10 Plätze wurden bei der Schliessung des Spitals Saanen nach Saanen verlegt. Bei einer Übertragung der bestehenden Gebäulichkeiten des Altersheims Bergsonne an die Alterswohnen STS AG würde diese einen acht Millionen Franken kostenden Anbau errichten. Damit könnte der Altersbereich auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte autonom – ohne die heutigen Spital-Gebäulichkeiten – sichergestellt werden. Dem zugrunde liegen komplexe Regelungen der Grundstücke mit einem umfangreichen rechtlichen Vertragswerk. Die Stimmbürger des Obersimmentals haben die Pflicht, diesem Vorgehen mit einem Ja zuzustimmen oder es abzulehnen. Bei einem Nein kämen die beiden Gemeinden Zweisimmen und Boltigen in Zugzwang und müssten womöglich den Neubau selber finanzieren, um dereinst die zehn ausgelagerten Plätze wieder hier in Zweisimmen zu integrieren. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die Altersversorgung sicherzustellen. Doch der Kanton befiehlt nach wie vor! Er stellt Auflagen und kontrolliert. Nur er erteilt Betriebsbewilligungen, welche immer strenger werden.

Die Verantwortlichen rechnen nach den Genehmigungen der Gemeinden und den Gemeindeverbänden und den dazu nötigen Verträgen mit einem optimistischen Bezug des Neubaus im Jahre 2015.

Die Alterswohnen STS AG ist an den Räumlichkeiten im Spital nicht interessiert, auch wenn diese bei einer Spitalschliessung frei würden. Auf einem Stockwerk des Spitals Zweisimmen wurden bekanntlich – anlässlich des geplanten Spitalneubaus auf Saanenmöser – sofort altersgerecht umgebaut und inzwischen wieder zurück zweckentfremdet. Die Spitalräumlichkeiten würden, nach Aussagen der Alterswohnen STS AG, nicht mehr den heutigen Vorschriften entsprechen und müssten sehr kostenaufwendig auf Vordermann gebracht werden. Zudem wären diese in einem externen Gebäude nicht praktisch.

Das Vertragswerk regelt unter anderem das 25-jährige Baurecht. Baut die Alterswohnen STS AG nicht innerhalb von fünf Jahren, geht das Altersheim Bergsonne wieder zurück an die heutigen Besitzverhältnisse. Die Alterswohnen STS AG arbeitet gemeinnützig und ist somit steuerbefreit. Die Einnahmen von den Bewohnern sind gesetzlich geregelt, so wie vieles weitere mehr. Hiermit sind dies goldene Voraussetzungen, die kaum jemand in der Privatwirtschaft kennt. Das dem Stimmbürger vorgelegte Projekt basiert auf langwierigen professionellen Evaluationen. Der Stimmbürger wurde oder konnte somit in dieses komplexe Verfahren nicht einbezogen werden. Dass er Ja zu sagen hat, ohne jetzt noch nur ein geringstes Detail zu verändern, ist Folge heutigen Vorgehens bei solch komplex gewordenen Projekten.

Aus Sicht der drei orientierenden Personen soll es nur Gewinner geben: Die Bewohner mit einem Neubau; die Gemeinden müssen keine Investitionen mehr tätigen und finanzieren, und die Betreiber haben goldene Geschäftsaussichten. Machen die Betreiber jedoch Gewinne, fliessen diese wieder geregelt ins «Altersheim-Geschäft» zurück und kommen so der Allgemeinheit zu gute.

Am Schluss der Orientierung beantworteten die Referenten (Präsident des Gemeindeverbandes, Marc von Felten; Alterswohnen STS AG, André Streit und Notar Beat Balmer) allgemein bekannte Fragen sowie solche von Anwesenden mit einleuchtenden Argumenten. Wer Fragen des Bedenkens stellte, oder scherzhaft meinte, mit den getätigten Zweisimmer Bergbahnengelder wäre der Bau bereits finanziert, wurde besonders liebevoll mit Gegenargumenten für das neue «Altersheim-Projekt» der beiden Gemeinden Zweisimmen–Boltigen zu begeistern versucht.

Erstellt am: 16.11.2013

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