Schliessung der Poststelle St. Stephan

Die Post muss eine Agenturlösung suchen

Art. 14 Abs. 5 des Postgesetzes gibt der Post den Auftrag, landesweit ein flächendeckendes Netz von Zugangspunkten sicherzustellen. Die Post muss daher im Interesse einer optimalen Versorgung selber nach einer Agenturlösung suchen oder die Gemeinde bei dieser Suche zumindest aktiv unterstützen. Zudem darf die Post Angebote für die Postversorgung nicht davon abhängig machen, ob die Gemeindebehörde eine Einverständniserklärung unterzeichnet.

Die Post muss eine Agenturlösung suchen

Die Post im Dienstleistungszentrum «Nageldach» bei der Raiffeisenbank und beim Tourismusbüro.

Die Post wollte die Poststelle St. Stephan schliessen und strebte als Ersatz deren Umwandlung in eine Agentur an. Nachdem die Post keinen Agenturpartner finden konnte, bemühte sich der Gemeinderat von St. Stephan seinerseits um eine Agenturlösung. Trotz anhaltender Anstrengungen der kommunalen Behörden eröffnete die Post der Gemeinde rund zweieinhalb Jahre nach dem ersten Gespräch über die Zukunft der Postversorgung den Entscheid, die Poststelle in einen Hausservice umzuwandeln.

Postagentur erforderlich für eine gute Versorgung

St. Stephan ist das zweithinterst gelegene Dorf im Simmental. Der Talboden liegt auf ungefähr 1000 Meter über Meer, auf dem 61 km² grossen Gemeindegebiet leben knapp 1400 Einwohner. Die PostCom gelangte zum Schluss, dass für eine gute Postversorgung in dieser Berggemeinde eine Postagentur erforderlich ist. Für diese Beurteilung ausschlaggebend sind die Grösse der Gemeinde, das Vorhandensein zahlreicher Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe und die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs. Weiter fällt stark ins Gewicht, dass es mehrere Haushalte gibt, die nicht über Hauszustellung verfügen bzw. bei denen die Post nicht verpflichtet ist, die Hauszustellung zu erbringen. Diese Haushalte wären von der Schliessung der Poststelle besonders stark betroffen.

Nach dem Scheitern der Verhandlungen mit einem Agenturpartner hat die Post die Initiative für die Realisierung einer Agenturlösung weitgehend dem Gemeinderat von St. Stephan überlassen. Art. 14 Abs. 5 des Postgesetzes gibt jedoch der Post den Auftrag, landesweit ein flächendeckendes Netz von Zugangspunkten sicherzustellen. Nach dem geltenden Recht trägt primär sie die Verantwortung für die Suche nach einer optimalen Versorgungslösung.

Es besteht Aussicht darauf, dass sich in der Gemeinde doch noch eine Agenturlösung verwirklichen lässt. Die PostCom empfiehlt deshalb der Post, die Poststelle St. Stephan weiter zu betreiben, bis diese durch eine Postagentur ersetzt werden kann. Die Post kann frühestens in zwei Jahren die Einführung eines Hausservices wieder erwägen, wenn keine Agenturlösung möglich ist.

PostCom