IG Spitalversorgung Simmental-Saanenland

Stimmbürger haben Anrecht auftransparente und wahrheitsgetreue Information

Die Gesundheit Simme Saane AG (GSS) lud am Mittwoch, 19. April im Gemeindesaal Zweisimmen zu einer gut besuchten Info-Veranstaltung ein. Mehrere IG-Mitglieder sind erstaunt über deren Präsentation, Aussagen, Behauptungen und Unterlassungen, welche nicht unwidersprochen bleiben dürfen. So erwähnte die GSS, dass sie bisher enorm viele Arbeitsstunden geleistet habe. Dazu die IG: Nach mehr als drei Jahren Arbeit resultierte bis vor kurzem lediglich eine PowerPoint-Präsentation, aber keine abstimmungsreife Vorlage für die Spitalübernahme durch die GSS. Die GSS-Aussage, dass sie mit der Spital STS AG einen guten Deal ausgehandelt hätte, weckte bereits erste Zweifel.

Ebenso ging die GSS davon aus, dass das Spital Zweisimmen der Spital STS AG gehöre, was nicht stimmt. Der Kanton Bern übernahm die Spitäler seinerzeit, als er vor 25 Jahren die Bildung Regionaler Spital-Zentren (RSZ) zu verwirklichen hatte. Das Spital Zweisimmen erwarb er mit dessen Land zu einem «Trinkgeld» vom Gemeindeverband. Gewisse Gemeindepolitiker jubelten, ob dieser «Lastenabschiebung», wo sind wir heute? Danach übergab der Kanton das Spital der STS AG in Thun zu deren Nutzung – ohne jährliche Abgeltungen einzufordern.

Die STS tätigte zwar jeweils jährliche Rückstellungen, bei welchen aber nicht ausgewiesen wurde, wie viel der Anteil für das Spital Zweisimmen betrug. Dies lässt sich anhand der stationären Belegungen berechnen. Die Aussage der GSS, es seien keine Rückstellungen getätigt worden, stimmt so nicht. Wo sind diese Gelder inzwischen hingeflossen, fragt sich die IG. Wegen Differenzen zwischen dem damaligen Regierungsrat Perrenoud mit Grossrat Pfister wurde dann die Versorgungsnotwendigkeit der Spitäler von Zweisimmen und Frutigen im Grossen Rat beschlossen. Dies löste für beide Spitalgruppen jährliche Entschädigungen aus.

In einem Schreiben vom 6. Dezember 2022 an die hiesigen Grossräte meldete der Kanton, dass er für stationäre Behandlungen bis jetzt 50,5 Mio. Franken für neun Jahre auszahlte, darin ist ein Betrag von 10% für Infrastrukturabgeltungen einberechnet. Die IG gab der GSS schon früh einige Tipps mit auf den Weg zur Verhandlung mit der STS AG. Die IG ist überzeugt, dass dieser «Geld-Segen» zweckentfremdet in Thun verbaut wurde und das wäre in einem solchen Falle ein Skandal.

Die fmi mit Frutigen hat brillant bewiesen, dass sie beide Spitäler ohne Verluste führen konnte. Warum greift der verantwortliche Kanton (Regierungsrat) bei der STS AG fürs Spital Zweisimmen hier nicht ein? Die STS AG wollte seit jeher das Spital Zweisimmen eliminieren. Warum hat sie regelmässig bis 6-Millionen-Defizite geltend gemacht, ohne detaillierte Angaben? Es kann nicht sein, dass jetzt die Gemeinden zusätzlich für diesen Schlamassel zur Kasse gebeten werden.

Seriöse Planung – oder kaum zu glaubende Bauvorhaben

Geht es nach GSS-Ideen, soll das 50-jährige Spital Zweisimmen für vier oder doch eher für sechs Mio. Franken abgerissen werden und einem Neubau für kaum zu glaubende 27 Mio. Franken weichen.

Die heutigen Behandlungsräume sind bereits zum Teil mehrfach überbelegt. Doch soll das jetzige, 7-stöckige Spital nur noch ein- bis zweistöckig auf dem Land des Rosa-Haueter-Vermächtnisses gebaut werden. Durch den Fakt, dass die Spitalführung ab 2024 durch die GSS erfolgen soll, ist die Spital STS AG derart düpiert, dass ihre Tochterfirma Alters-Spital-STS ihren geplanten Neubau auf dem gleichen Land stoppte. Somit muss das neue GSS-Spital neu konzipiert werden und kommt viel teurer zu stehen. Dass dies, wie von der GSS behauptet, ein guter Deal sei, ist eine Überschätzung.

Abstimmungen unter Androhung

Bis jetzt wurden nur einzelne Verträge unter den vorgesehenen Partnern unterzeichnet, was wohl eine Chance ist, neu zu verhandeln, so auch mit dem Kanton bezüglich Liegenschaften. Sollte die STS AG alles abblocken, muss die Gesundheits, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons ein Machtwort sprechen. Ebenso ist das Budget wenig überzeugend und dürfte mit noch grösseren Mehrausgaben zu Buche schlagen. Die zukünftige Betriebskommission (Geschäftsleitung) ist noch nicht bekannt und muss aus der Sicht der IG zwingend mit ausgewiesenen Gesundheitsfachleuten besetzt werden. Die Finanzen für den Spitalabriss, Neubau und dem nötigen Betriebskapital reichen mit dem vorgesehenen Darlehen und der Bürgschaft nicht aus.

Die gesetzlich verankerte Spitalversorgungsnotwendigkeit für Zweisimmen und Frutigen bleibt weiterhin gültig.

Die IG ist der Meinung, dass das Konzept unausgereift ist, und zur Überarbeitung zurückgestellt werden muss. Die IG empfiehlt keine Ablehnung, sondern eine reine Zurückweisung. Denn die Drohung, dass, wenn eine Gemeinde diesem Vorhaben nicht zustimmt, die Versorgungsnotwendigkeit mit einem Medizentrum weiterbetrieben würde – welches trotzdem durch die Bevölkerung mitfinanziert werden soll – ist eine Unverschämtheit. Denn der Stimmbürger hat Anrecht auf umfassende, ehrliche und sachgerechte Informationen, was bis heute nicht stattgefunden hat.

Die IG beabsichtigt, eine unabhängige, öffentliche Veranstaltung für eine objektive Information zu organisieren.

Die IG verlangt mehr Fakten für die Entscheidungsfindung der Stimmbürger.