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Lenk, St. Stephan, Zweisimmen und Boltigen

Verschärftes Feuerverbot im Obersimmental

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Kein Feuerwerk und keine offenen Feuer bis auf Weiteres.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich die Gemeinden Lenk, St. Stephan, Zweisimmen und Boltigen wie folgt abgesprochen und beschlossen:

1. Generelles Verbot von Feuerwerk

2. Generelles Verbot von Feuer in Wald- und Waldesnähe (Abstand mindestens 200 Meter)

3. Generelles Verbot von 1.-August- und Höhenfeuern

Erlaubt bleiben das Grillieren im Garten und die Durchführung von Fackel- und Lampions-Umzügen im Siedlungsgebiet. Die öffentlichen Feuerstellen sind gesperrt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäss Gemeindepolizeireglementen das private Abbrennen von Feuerwerken nur am 1. August und am 31. Dezember bewilligungsfrei erlaubt ist. Schärfere Bestimmungen der kantonalen Behörden haben Vorrang.

Obgenannte Massnahmen gelten ab sofort bis auf Widerruf.

Bei Fragen stehen die Gemeindeverwaltungen der Gemeinden Lenk, St. Stephan, Zweisimmen und Boltigen, die Feuerwehrkommandos und der Regierungsstatthalter zur Verfügung. Gemeindeverwaltungen

Erstellt am: 31.07.2018

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