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Statt Gemeindeversammlung

Dreimal Ja bei der Urnenabstimmung in Zweisimmen

Nachdem die die Regierungsstatthalter des Kantons Bern im Oktober 2020 verfügten, dass die Gemeinden die fälligen Geschäfte auch per Urnenabstimmung zur Entscheidung bringen dürfen, hat Zweisimmen in Anbetracht der Corona-Situation von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und am vergangenen Sonntag, 17. Januar drei Abstimmungsvorlagen zur Entscheidung gestellt.

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Dreimal Ja bei der Urnenabstimmung in Zweisimmen

Der Bahnübergang Büel: Dieser Bahnübergang bleibt erhalten und wird auf den aktuellen Stand gebracht.

Von Zweisimmens 2233 Stimmberechtigten machten nur 462 von ihrem Recht Gebrauch – das entspricht einer Stimmbeteiligung von 21 Prozent. Die Vorlagen zum Budget 2021, der Kredit zu den Bahnübergängen Oeschseite und die Bürgschaft zur Fernwärme wurde deutlich angenommen.

Genehmigung Budget 2021

Mit 401 Ja-Stimmen zu 51 Nein-Stimmen das deutlichste Ergebnis erhielt die Vorlage zum Budget 2021 mit Gebührenfestsetzungen. Das Budget führt zu einem geplanten Aufwandsüberschuss von 329 250 Franken (103 500 Franken mehr als im Vorjahresbudget) bei nahezu gleichbleibend hohen Nettoinvestitionen von 2,67 Millionen Franken. Diese Investitionen können allerdings nicht vollständig aus dem Cash Flow gespeist werden (464720 Franken), sodass mit einer Neuverschuldung von rund 2,2 Millionen Franken zu rechnen ist.

Bahnübergänge Oeschseite

Mit ebenfalls sehr hoher Zustimmung wurde die Vorlage zum Bruttokredit über 670 000 Franken zwecks Strassenneubau Büel–Oberi Matte angenommen.

Hintergrund waren Prüfungen der drei Bahnübergange Büel, Botematte und Spitz mit dem Ergebnis, dass diese Bahnübergänge, allesamt auf lediglich 460 Meter Bahnstrecke in Oeschseite gelegen, unter Sicherheitsaspekten nicht mehr zeitgemäss sind.

Bürgschaftsverpflichtung über 500 000 Franken für Fernwärme

Die dritte Vorlage betraf eine Bürgschaft über 500 000 Franken im Zusammenhang mit dem Ausbau der Fernwärmezentrale Zweisimmen. Sie fand mit 385 Ja- zu 74 Nein-Stimmen noch immer eine klare Zustimmung – wenngleich nicht ganz so deutlich wie die ersten beiden Vorlagen.

Hintergrund war die Notwendigkeit, Feinstaubabscheider für beide Holzschnitzelfeuerungen nachzurüsten. Darüber hinaus ist die grössere Feuerung mit 1800 kW Leistung am Ende ihrer Betriebszeit angekommen und muss ersetzt werden. Die fälligen Änderungen lassen sich in den bestehenden Räumlichkeiten jedoch nicht umsetzen, so dass neben den neuen Anlagen auch die notwendigen räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

Alles in allem beinhaltet das Projekt der Fernwärmegenossenschaft ein Volumen von 2,23 Millionen Franken, wovon 500 000 Franken durch ein zinsloses NRP-Darlehen von Bund und Kanton finanziert werden sollen. Voraussetzung für den Erhalt eines solchen Darlehens ist jedoch eine Bürgschaft durch die Gemeinde, die in der letzten Vorlage zur Abstimmung kam und nunmehr angenommen wurde.

Erstellt am: 20.01.2021

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