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Ablehnung des Gesuchs der Spital STS AG

Zurzeit keine finanzielle Unterstützung des Kantons für den Betrieb des Spitals Zweisimmen

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) lehnt das Gesuch der Spital STS AG für eine finanzielle Unterstützung von jährlich wiederkehrenden 3,4 Millionen Franken für den nachhaltigen Betrieb des Spitalstandorts Zweisimmen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Diese Kosten müssen über den mit den Krankenversicherern ausgehandelten Tarif abgedeckt werden. Sobald die noch offenen Fragen seitens der STS AG geklärt und die Tarife 2018 mit den Krankenversicherern ausgehandelt sind, ist die GEF bereit, ein allfälliges neues Gesuch zu prüfen.

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Zurzeit keine finanzielle Unterstützung des Kantons für den Betrieb des Spitals Zweisimmen

Das Spital Zweisimmen soll durch einen Neubau ersetzt werden. Die Spital STS AG reichte beim Kanton ein Gesuch um finanzielle Unterstützung ein. Sie fordert einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von 3,4 Millionen Franken um das Betriebsdefizit in Zweisimmen zu decken.

Seit dem Sommer 2014 plant die Spital STS AG einen Neubau für ihren Standort Zweisimmen. Unter dem Namen «Dr. House» soll die neue Einrichtung die drei Angebote Akutversorgung, Alterswohnen und die Hausarztmedizin unter einem Dach betreiben. Dafür ist eine Investition in der Höhe von 51,8 Millionen Franken vorgesehen, davon rund 43 Millionen Franken für das neue Akutspital.

Am 28. Februar 2017 hat die STS AG bei der GEF ein Gesuch um finanzielle Unterstützung eingereicht. Der Verwaltungsrat beantragt dem Kanton Bern einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von 3,4 Millionen Franken. Aus seiner Sicht müssten diese Vorhalteleistungen von der öffentlichen Hand finanziert werden, um den nachhaltigen Betrieb des versorgungsnotwendigen Spitals Zweisimmen mit dem vorgeschriebenen Basispaket sicherzustellen. Der Verwaltungsrat macht geltend, dass der Standort Zweisimmen nicht kostendeckend betrieben werden könne und das entsprechende Betriebsdefizit die Entwicklung des Hauptstandorts in Thun gefährde.

Noch viele offene Fragen

Die GEF hat das Gesuch der STS AG eingehend geprüft. Dabei hat sie festgestellt, dass es viele offene Fragen hinsichtlich des künftigen Betriebs und insbesondere des Angebotsportfolios gibt, die bisher nicht befriedigend beantwortet werden konnten. Daher kann die GEF zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilen, ob die gesetzten Ziele erreicht werden können.

Versorgungsnotwendige Vorhalteleistungen sind grundsätzlich über den Tarif der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzugelten. Diese Kosten tragen zu 45 Prozent die Krankenversicherer und zu 55 Prozent der Kanton. Dabei ist das Betriebsergebnis an beiden Standorten, Thun und Zweisimmen, zu berücksichtigen. Der von der STS AG mit den Krankenversicherern ausgehandelte Tarif muss also die Kosten für das Gesamtunternehmen mit beiden Standorten decken. Dies war bisher stets der Fall. Für eine allfällige subsidiäre Finanzierung von Vorhalteleistungen ist aus Sicht der GEF die gesetzlich vorgeschriebene effiziente Betriebsführung nicht hinreichend erwiesen.

Neubauprojekt möglicherweise überdimensioniert

Aufgrund der erwähnten offenen Fragen mag das grosse Neubauprojekt in der dargestellten Form die GEF nicht zu überzeugen. Aus Sicht der GEF fehlen ein hinreichend detailliertes Betriebskonzept, eine Kosten-/Nutzenanalyse und ein Hinterfragen des Preis-Leistungsverhältnisses.

Der GEF ist bewusst, dass es eine besonders schwierige Herausforderung ist, eine akute Grundversorgung in der Region Simmental-Saanenland sicherzustellen. Sie kann jedoch unter den gegebenen Voraussetzungen das Gesuch der STS AG für eine subsidiäre Finanzierung des Spitalstandorts Zweisimmen nicht gutheissen. Die GEF ist bereit, ein allfälliges neues Gesuch zu prüfen, sobald die Tarifverhandlungen mit den Krankenversicherern für das Jahr 2018 abgeschlossen und die offenen Fragen zum vorgesehenen Neubau und dem Betriebskonzept geklärt sind.

Stellungnahme der Spital STS AG auf den Entscheid des Kantons.

Erstellt am: 15.09.2017

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