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Revision des Spitalversorgungsgesetzes (SpVG)

Überarbeitete Vorlage geht mit Varianten an den Grossen Rat

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das revidierte Spitalversorgungsgesetz (SpVG) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Auf Grund der Vernehmlassung und der Ergebnisse des runden Tisches mit den Fraktionspräsidien hat er die Vorlage angepasst. So schlägt er bei einigen umstrittenen Neuerungen wie bei der Begrenzung der Leistungsmengen oder der Ausgleichsabgabe für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Zusatzversicherung Varianten vor. Auf andere Neuerungen, wie die Gründung einer «kantonsweiten Aktiengesellschaft», verzichtet er hingegen. Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Märzsession 2013erstmals beraten.

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In der Vernehmlassung führten die Vorschläge zur Organisationsstruktur der Regionalen Spitalzentren (RSZ) zu Diskussionen.

Keine kantonale Spital-AG

Insbesondere die Fusion der heute bestehenden regionalen Aktiengesellschaften in eine «kantonsweite Aktiengesellschaft» stiess auf breiten Widerstand. Der Regierungsrat verzichtet auf diesen Vorschlag. Der Idee, die RSZ in einer Holding zu führen, stellt er die heute bestehende Organisationsstruktur als neue Variante gegenüber. Damit kann der Grosse Rat entscheiden, ob er den Status quo beibehalten oder die heutigen Aktiengesellschaften zusätzlich unter dem Dach einer Holding vereinen will. Durch die Holdingstruktur liessen sich nach Ansicht des Regierungsrates Doppelspurigkeiten und Überkapazitäten besser abbauen sowie Konzentrationen rascher realisieren, was die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der erbrachten Leistungen zusätzlich verbessern könnte.

Erstellt am: 24.01.2013

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