Derzeit erhalten Frauen in der Schweiz durchschnittlich ein Drittel weniger Rente als Männer, viele sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen.
Besonders betroffen sind auch Bäuerinnen. Diese haben oft neben ihrer Arbeit auf dem Hof auch noch eine Teilzeitanstellung. Und genau diese Teilzeitarbeit war bisher nicht ausreichend abgesichert.
Dank der BVG-Reform wird sich das nun ändern. Die BVG-Reform verbessert die Absicherung dieser Frauen in der 2. Säule. Durch das Senken der Eintrittsschwelle sowie der Systemänderung beim Koordinationsabzug von einem fixen Betrag auf neu 20 Prozent des AHV-Versicherten Lohns werden Rentenlücken für Frauen geschlossen.
Erstellt am: 29.08.2024