Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. OK Weitere Informationen

Hundetaxe 2019

rating rating rating rating rating

Die Gemeinde Lenk erhebt eine Hundetaxe für alle Hundehalter der Gemeinde gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes.

Die Hundebesitzer in der Gemeinde Lenk sind verpflichtet, eine Taxe von 90 Franken pro Hund zu entrichten. Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund wenigstens sechs Monate alt ist. Die Gebühr wird den Hundebesitzern im August 2019 in Rechnung gestellt.

Hundebesitzer, welche bis zum 30. August 2019 keine Rechnung erhalten haben, bitten wir, sich auf der Gemeindeverwaltung Lenk zu melden. Sollte der Hund gestorben oder weitergegeben worden sein, bitten wir um entsprechende Mitteilung bis 5. August 2019 auf der Finanzverwaltung Lenk (falls nicht bereits erfolgt). Alle Hunde müssen mit einem Chip zur eindeutigen Markierung und Registrierung versehen sein. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Tierarzt. Finanzverwaltung Lenk

Erstellt am: 26.07.2019

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare

Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Interessante Artikel