Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. OK Weitere Informationen

GSS zum offenen Brief von Gsteig

Die Gesundheit Simme Saane AG (GSS) hat den Businessplan für den langfristigen Erhalt des Spitals in Zweisimmen als Teil eines Versorgungsnetzes mehrfach extern überprüfen lassen. Alle beteiligten Gemeinden hatten die Möglichkeit, die Zahlen vollständig einzusehen. Falls die Gemeinde Gsteig für ihren Entscheidungsprozess eine zusätzliche Überprüfung des Businessplans in Auftrag geben will, um sich später eventuell doch am Projekt zu beteiligen, steht ihr dies frei.

rating rating rating rating rating

Die Gesundheit Simme Saane AG (GSS) handelt im Auftrag ihrer Aktionärinnen, also der beteiligten Gemeinden im Simmental und Saanenland. Die Stimmberechtigten im Obersimmental und Saanenland haben am 25. August 2023 über jährlich wiederkehrende finanzielle Beiträge an die nachhaltige Sicherung einer integrierten Gesundheitsversorgung mit Akutspital abgestimmt: Die Ja-Mehrheiten in den Gemeinden Boltigen, Lauenen, Lenk, Saanen, St. Stephan und Zweisimmen waren überwältigend; nur die Gemeindeversammlung in Gsteig lehnte die Vorlage mit einer Stimme Differenz ab.

Nach der Zustimmung der grossen Mehrheit der Stimmberechtigten erhielt die GSS AG von den Präsidentinnen und Präsidenten der befürwortenden Gemeinden den Auftrag, das Projekt weiterzuverfolgen.

Der Businessplan wurde in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Gesundheitsexperten und langjährigen Spitaldirektor erstellt und mit dem Gesundheitsversorgungsnetz Unterengadin und den Jahresabschlüssen der Netzwerkbetriebe verglichen.

Auch externe Stellen haben den Businessplan mehrmals überprüft. So wurde der Businessplan dem Kanton zusammen mit dem Antrag auf ein Darlehen und eine Bürgschaft vorgelegt; nach der Überprüfung durch die kantonalen Finanzexperten wurden Präzisierungen und Anpassungen im Antrag sowie im Businessplan vorgenommen, welche in der Abstimmungsbotschaft berücksichtigt wurden und somit vor der Abstimmung bekannt waren. Auch die Banken haben die Zahlen sorgfältig überprüft. Bewertungsfragen wurden zudem von renommierten Gesellschaften für Unternehmensberatung vorgenommen.

Der Bericht zum Businessplan wurde Anfang August veröffentlicht und ist auf der Website GSS einsehbar. Den beteiligten Gemeinden bot die GSS AG im Verlauf der bisherigen Projektarbeiten mehrmals an, die Zahlen im Detail zu erläutern. Als Aktionärin der GSS AG konnte und kann auch die Gemeinde Gsteig ihre Aktionärsrechte über die bestehenden Gefässe der GSS AG geltend machen und sich die Zahlen erläutern lassen. Bisher hat sie darauf verzichtet.

Wenn der Gemeinderat von Gsteig nun eine weitere externe Überprüfung wünscht, steht es ihm frei, eine solche in Auftrag zu geben. Die Türe für eine spätere Beteiligung am geplanten Gesundheitsnetz mit Akutspital steht offen. Die GSS AG will sich an den Auftrag jener sechs Gemeinden halten, die bereits am 25. August 2023 zugestimmt haben. Deshalb ist für sie der von den politischen Behörden festgelegte Fahrplan massgeblich, am 19. November 2023 in den sechs Gemeinden eine Urnenabstimmung durchzuführen, um das Projekt weiterzuverfolgen.

Der neue Vorschlag besteht darin, dass die Gemeinden Boltigen, Lauenen, Lenk, Saanen, St. Stephan und Zweisimmen den Finanzierungsanteil von Gsteig von 63000 Franken pro Jahr anteilsmässig übernehmen.

Gsteig und andere benachbarte Gemeinden sowie weitere Dritte können sich später finanziell am «Gesundheitsnetz Simme Saane» beteiligen. Bei einer Beteiligung von Gsteig gehen die Beiträge der Gemeinden auf den ursprünglichen Kostenverteilschlüssel zurück. Es werden also gesamthaft nicht mehr als 1.5 Mio. resp. 0.3 Mio. Franken an Beiträgen bezahlt.

Das Projekt für den langfristigen Erhalt des Spitals Zweisimmen als Teil eines integrierten Versorgungsmodells ist von der Bewilligung von finanziellen Beiträgen des Kantons abhängig. Damit der politische Prozess für die notwendigen kantonalen Beschlüsse rechtzeitig beginnen kann, müssen die Stimmberechtigten im Obersimmental und Saanenland spätestens am 19. November 2023 abstimmen können.

Erstellt am: 04.10.2023

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare

Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Interessante Artikel