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St. Stäffner Oberstufenschüler werden weiterhin in Zweisimmen unterrichtet

Nach intensiven Gesprächen haben sich die Gemeinderäte von St. Stephan und Zweisimmen auf Anpassungen im Zusammenarbeitsvertrag zum Oberstufenzentrum Zweisimmen geeinigt. Damit ist sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler der Oberstufen weiterhin in Zweisimmen zur Schule gehen dürfen.

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Für alle Beteiligten stand dabei das Wohl der Schülerinnen und Schüler, die Qualität des Angebots und die Zusammenarbeit im Vordergrund.

Geklärt wurden Fragen zur Sicherung der Schulqualität, zur Zusammenarbeit, zur Kommunikation zwischen den Gremien der beiden Gemeinden sowie zu Schulgeldfragen.

Bei der Finanzierung wurde eine Lösung gefunden, welche den Anliegen beider Gemeinden weitgehend entgegenkommt.

Die Gemeinde St. Stephan bezahlt anstatt wie bisher 80% neu 90% vom kantonalen Richtwert pro Schüler. Dafür entfällt die Klausel über eine allfällige Beteiligung von St. Stephan an Investitionskosten.

Der neue Vertrag hat eine Mindestdauer von fünf Jahren. Wird er nicht gekündigt, läuft er mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren auf unbestimmte Zeit weiter.

Die Gemeinderäte sind überzeugt, auf einer neuen gemeinsamen Vertrauensbasis eine solide, zukunftsfähige Lösung zum Wohle der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrpersonen gefunden zu haben.

Erstellt am: 19.05.2023

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