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Die Spital STS AG ist vom GEF-Entscheid irritiert

Die Spital STS AG nimmt den Entscheid der Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF des Kantons Bern mit Irritation und Enttäuschung zur Kenntnis. Aus Sicht der Spitalgruppe wurde beim Antrag um finanzielle Unterstützung für Vorhalteleistungen am Spitalstandort Zweisimmen jede Variante geprüft und dem Eigner präsentiert. Mit dem GEF-Entscheid rückt für die Spital STS AG eine Lösung in weite Ferne.

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In den sechseinhalb Monaten seit Einreichung des Antrags gab es von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF des Kantons Bern keinerlei Rückfragen zum Gesuch – insbesondere bezüglich allfälliger Qualität der Unterlagen respektive deren Vollständigkeit. Am 28. Juni 2017 konnte eine Delegation des Verwaltungsrats der Spital STS AG vor dem Gesamtregierungsrat den Antrag eingehend präsentieren. Die nun zur Ablehnung des Gesuchs verwendeten Argumente wurden zu keinem Zeitpunkt weder vom Gesundheits- und Fürsorgedirektor noch anderen Regierungsmitgliedern gegenüber der Spital STS AG angesprochen. Die nun für die GEF offenbar vorhandenen zu vielen offenen Fragen zum zukünftigen Betrieb und Leistungsangebot des Spitals Zweisimmen sowie dem Neubauprojekt irritieren die Spital STS AG. Das Spitalunternehmen ist entsprechend enttäuscht. Eine Lösung des Problems rückt damit in weite Ferne.

Die Spital STS AG gehört nachweislich zu den effizientesten Akutspitälern in der Schweiz. Es ist befremdend, wenn nun diese effiziente Betriebsführung plötzlich als nicht hinreichend beurteilt wird. Des Weiteren wurde das Neubauprojekt seit Jahren in allen Varianten gerechnet und mit Antrag inklusive detaillierten Betriebskonzept sowie umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse eingegeben. Auch das Preis-Leistungsverhältnis wurde dabei hinterfragt, im Weiteren wurden verschiedene Gutachten externer Spezialisten eingeholt. Der Hinweis der GEF um entsprechende Kostenbeteiligung der Krankenversicherer am lokalen Betriebsdefizit via erhöhte Base Rate, beziehungsweise durch höhere Taxpunktwerte, wurde von der Spital STS AG bereits vor Jahren abgeklärt. Die Krankenversicherer sind hierzu unter Verweis auf die übergeordnete nationale Gesetzgebung nicht bereit. Die Spital STS AG beruft sich in ihrem Gesuch auf den politischen Willen des Gesetzgebers, der Zusatzfinanzierungen für versorgungsnotwendige Spitäler vorsieht.

Der Verwaltungsrat der Spital STS AG kommt zum Schluss, dass die GEF die Hauptanliegen der Spital STS AG nicht wahrhaben will: Das Spital Zweisimmen kann als Akutspital seit Jahren nicht annähernd kostendeckend geführt werden. Das jährliche Betriebsdefizit in Millionenhöhe im Spital Zweisimmen wird seit jeher vom Spital Thun getragen. Diese Tatsache führt dazu, dass damit auch der Hauptstandort Thun mittelfristig wirtschaftlich gefährdet werden könnte. Der Verwaltungsrat sieht sich aufgrund dieser Tatsache einem unlösbaren Zielkonflikt zwischen der Eigentümerstrategie und dem Aktienrecht, die Wirtschaftlichkeit, Werterhaltung und Vermögensschutz vorschreiben, und der vom Kanton «bestellten» Leistungen für das versorgungsnotwendige Spital Zweisimmen ausgesetzt. Die Versorgungsnotwendigkeit des Spitals Zweisimmen umfasst das sogenannte gesetzlich vorgeschriebene Basispaket mit Innere Medizin, Chirurgie und rund-um-die-Uhr-Notfall.

Der Verwaltungsrat der Spital STS AG wird sich nach dem abschlägigen Entscheid der GEF anlässlich der nächsten Verwaltungsratssitzung im Oktober eingehend mit der neuen Situation auseinandersetzen. Mit der Ablehnung des Gesuchs wird sich nun die zentrale Frage stellen, wie und ob sich der politische Auftrag mit Versorgungsnotwendigkeit am Spitalstandort Zweisimmen überhaupt noch realisieren lässt.

Erstellt am: 15.09.2017

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