Der Gemeinderat genehmigt die folgenden Kreditabrechnungen:
Beschluss Gemeinderat 19.6.2007 16000.—
Bruttoaufwand 14129.90
Kreditunterschreitung 1870.10
Beschluss Gemeinderat 22.7.2008 87000.—
Bruttoaufwand 77923.—
Kreditunterschreitung 9077.—
Beschluss Gemeinderat 8.5.2007 79800.—
Bruttoaufwand 78434.95
Kreditunterschreitung 1365.05
Beschluss Gemeinderat 8.5.2007 137160.—
bezahlte Rechnungen 182858.45
Anteile WVG –44838.60
Bruttoaufwand 138019.85
Kreditüberschreitung 859.85
Beschluss Gemeinderat 22.4.2008 22500.—
Bruttoaufwand 34657.10
Beitrag BKW –10250.—
Kreditüberschreitung zu Bruttokredit 12157.10
Netto-Investitionsaufwand Gemeinde 1907.10
Beschluss Gemeinderat 29.1.2008 26000.—
Bruttoaufwand 22101.05
Kreditunterschreitung 3898.95
Die stark angestiegenen Fallzahlen im Sozialhilfewesen müssen durch die Aufstockung von Stellenprozenten im Sozialdienst aufgefangen werden.
Der Gemeinderat genehmigt eine Aufstockung von insgesamt 40 Stellenprozenten für die Fachkräfte (Sozialarbeiter) und 10 Stellenprozenten für das Sekretariat. Somit ergeben sich, verteilt auf fünf Angestellte, die folgenden Stellenprozente für den Sozialdienst Obersimmental:
Sozialarbeiterin 1 80%
Sozialarbeiter 2 80%
Sozialarbeiterin 70%
Sozialdienst Sekretariat 40%
Sozialdienst Sekretariat 50%
Der Kanton stockt die Ferien für das Staatspersonal stufenweise auf mindestens fünf Wochen auf. Grundsätzlich gilt die kantonale Regelung auch für das Gemeindepersonal der Gemeinde Zweisimmen. Der Gemeinderat beschliesst als Übergangsregelung, die Ferienregelung für das Gemeindepersonal zu überprüfen, wenn der Kanton die ersten drei Tage aufgestockt hat. Die Personalverordnung der Gemeinde wird in diesem Sinne angepasst.
Das OK ersucht um einen Gemeindebeitrag für das Oberländische Schwingfest 2009 an der Lenk vom 17. Mai 2009. Der Gemeinderat genehmigt einen einmaligen Bar-Beitrag von Fr. 500.–.
Auf die Gemeindeversammlung vom 5.12.2008 ist eine Beschwerde eingereicht worden. Diese bezog sich auf das Abstimmungsprozedere bezüglich Traktandum 4: «Bergbahnen Destination Gstaad AG AG/Investitionskredite und Investitionsvereinbarung». Nach dem ordentlichen Schriftenwechsel und einer durch den Regierungsstatthalter angesetzten Instruktionsverhandlung, erfolgte am 16. Februar 2009 der schriftliche Rückzug durch den Beschwerdeführer. Der Regierungsstatthalter hat die bezügliche Abschreibungsverfügung per 17. Februar 2009 erlassen und die Beschwerde als erledigt abgeschrieben. Der Beschluss der Gemeindeversammlung ist damit in Rechtskraft erwachsen, was den betroffenen Stellen sofort mitgeteilt worden ist.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von Kreditabrechnungen, an welchen alle vier obersimmentalischen Gemeinden beteiligt sind:
Total Aufwand: 105811.10
Rückerstattungen EOAnteile –9392.25
zulasten der Gemeinden: 96418.85
Anteile pro Gemeinde:
Boltigen 16861.15
Lenk 28180.85
St. Stephan 16174.40
Zweisimmen 35202.45
Betriebsaufwand 354696.75
Betriebsertrag –11083.—
Besoldungspauschale Kanton –273179.40
zulasten Anschlussgemeinden 70434.35
Anteile pro Gemeinde:
Boltigen 15081.05
Lenk 20988.35
St. Stephan 13606.20
Zweisimmen 20758.75
Gesamtaufwand 68017.—
Anteile pro Gemeinde:
Boltigen 16337.70
Lenk 18317.—
St. Stephan 14310.80
Zweisimmen 19051.50
Gesamtaufwand 2420.—
Anteile pro Gemeinde:
Boltigen 423.30
Lenk 707.50
St. Stephan 406.10
Zweisimmen 883.80
Der Migrationsdienst des Kanton Bern teilt mit, dass den Gemeinden im Kanton Bern per 1. August 2009 insgesamt 1500 Asylsuchende zugewiesen werden müssen. Dem PAG (Professionelle Asylkoordination auf Gemeindeebene) Thun, bei welchem auch Zweisimmen angeschlossen ist, werden insgesamt 307 Plätze zugewiesen. Die Gemeinden werden durch das PAG um Mithilfe für die Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten ersucht. Die Gemeinde Zweisimmen hat 14 Asylsuchende aufzunehmen. Die Bevölkerung wird ersucht, freien Wohnraum zu melden.
Nach Abwägen aller Aspekte hat der Gemeinderat Zweisimmen schliesslich die Bestrebungen für die Realisation eines neuen Akutspitals in der Region, bzw. in Saanenmöser unterstützt. Vom Verwaltungsrat der Spital STS AG wurde gleichzeitig gefordert eine zwischenzeitliche Übergangslösung zu prüfen, welche den vorhandenen Infrastrukturen in den bestehenden Spitälern bestmöglich Rechnung trägt. Nur so kann die heutige Qualität der Akutversorgung auch während der Übergangsphase aufrechterhalten und sichergestellt werden.
Die nun von der Spital STS AG gewählte Übergangslösung in Saanen löste in der Bevölkerung und im Gemeinderat grosses Unverständnis hervor. Intakte Infrastrukturen im Spital Zweisimmen stehen hohen Investitionen im Spital Saanen gegenüber.
Der Vorstand der Bergregion Obersimmental–Saanenland, als gewähltes Koordinationsorgan, hat das Vorgehen grossmehrheitlich befürwortet. Mangels geeigneter Aufsichtsstellen für die Spitalträgerschaft sah sich der Gemeinderat von Zweisimmen veranlasst, die Oberaufsichtskommission des Grossen Rates des Kantons Bern mit einem entsprechenden Schreiben auf die inakzeptable Situation aufmerksam zu machen.
Bevor unnötige hohe Investitionen getätigt werden oder ungeeignete Übergangslösungen gewählt werden, muss die geforderte Machbarkeitsstudie für ein neues Akutspital in Saanenmöser vorliegen. Bis dahin und bis zum definitiven Entscheid über den künftigen Spitalstandort, ist der Betrieb in beiden Spitälern aufrechtzuerhalten.
Der Gemeinderat Zweisimmen sieht die Gesundheitsversorgung für unsere Region (15 Gemeinden, 20000 Einwohnern, saisonal bis zu 40000 Gäste) mit der von der Spital STS AG vorgesehenen Übergangslösung als gefährdet und wird sich weiterhin für eine regionalverträgliche Lösung einsetzen.
Erstellt am: 25.02.2009