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Zehnfache Sendeleistung für 5G möglich

Von Franziska Tschabold

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Seit 2016 versuchen die Mobilfunkbetreiber aktiv, die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen zu lockern. Zweimal stimmte der Ständerat gegen eine Lockerung, ebenso sprach sich die Bevölkerung dagegen aus.

Doch plötzlich kommt nun die Kehrtwende: Der Bundesrat greift zu seinem letzten Mittel, um die Einführung von 5G zu beschleunigen. Er hält in der revidierten Verordnung NISV fest, dass adaptive 5G-Antennen bis zu zehn Mal stärker strahlen dürften als die anderen Antennen. Ginge es nach dem Bundesrat, sollen nun genau die viel schädlicheren und nicht messbaren adaptiven Antennen viel stärker strahlen dürfen als die konstant strahlenden Antennen!

Indem der Bundesrat definiert, dass die enorme Verstärkung der Antenne keine «Änderung» der Anlage sei, will er jegliches Einsprache- und Informationsrecht aufheben. Die Betreiber sollen lediglich ein Formular an den Kanton schicken und von diesem Moment an mit bis zu zehnfacher Leistung senden dürfen. Diese rechtswidrige Verordnung kommt mit bisherigen Urteilen in Konflikt.

Was hat dieser Entscheid nun mit unserm Tal zu tun? Seit zwei Jahren bekomme ich aus nächster Nähe mit, wie Statthalter und oft auch Gemeinderäte dem Hilferuf aus der Bevölkerung, mittels Einsprachen gegen Mobilfunk-Antennen, wenig bis kein Gehör schenken und stattdessen die fadenscheinigen Argumente der Mobilfunkbetreiber unterstützen und damit den Neu- und Umbau von Mobilfunkantennen ermöglichen.

Mit diesem bundesrätlichen Entscheid wird es für die Bevölkerung nun noch schwieriger werden, zu ihrem Recht zu kommen. Umso mehr ist es jetzt an der Zeit, dass sich die Gemeinderäte wie auch die Statthalter darauf besinnen, was sie für eine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung haben und sich wieder für deren Schutz einsetzen… Herzlichen Dank an all jene Gemeinderäte und Statthalter, die sich ernsthaft mit diesem Thema auseinandersetzen! , Latterbach

Erstellt am: 06.01.2022

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