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Öffentliche Parkplätze

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Folgende Parkplätze sind während der Wintersaison gebührenpflichtig (17.12.2018 bis 18.03.2019):

Parkplätze Eisbahn und Marktplatz (zentrale Parkuhr): Tarif: Fr. 1.50 pro Stunde, max. Parkdauer 4 Stunden; Saisonkarte: Fr. 80.00. Nachtparkverbot von 3.00 bis 7.00 Uhr.

Kann der Eisbahn-Parkplatz wegen Anlässen nicht genutzt werden, berechtigt dies nicht zu Reduktionen.

Parkplatz Brüggmatte (unterhalb Marktplatz): Tarif: Tagesparkierer maximal 12 Std. pro Tag, von 7.00 bis 19.00 Uhr; Parkkarte: Fr. 15.00/Woche, Fr. 40.00/Monat, Fr. 80.00/Saisonkarte.

Dauerparkierer (Tag und Nacht): Parkkarte: Fr. 20.00/Woche, Fr. 60.00/Monat, Fr. 120.00/Saisonkarte. Nachtfahrverbot von 19.00 bis 7.00 Uhr.

Dauerkarten und Parkbewilligungen können ab sofort bei der Gemeindeschreiberei Lenk und beim Tourist Center Lenk bezogen werden.

Winterparkplatz Wallisermatte
Auf dem Winterparkplatz Wallisermatte kann kostenlos parkiert werden. Die Wallisermatte ist in zwei Parkplatzhälften aufgeteilt. Auf der einen Parkplatzhälfte gilt ein Nachtparkverbot von 3.00 bis 7.00 Uhr. Auf der anderen Parkplatzhälfte dürfen die Autos Tag und Nacht parkiert werden, wobei für die Schneeräumung ein Parkverbot von 10.00 bis 12.00 Uhr gilt.
Blaue Zone
Parkscheiben für die blaue Zone sind beim Schalter der Gemeindeschreiberei Lenk erhältlich. Nachtparkverbot von 3.00 bis 7.00 Uhr.
Trottoirparkieren
Das Parkieren auf dem Trottoir ist verboten.

Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs wird durch ein Sicherheitsunternehmen durchgeführt. Fehlbare Automobilisten werden gemäss Ordnungsbussendekret gebüsst.

Verkehrsregelung in der Silvesternacht
Während der Silvesterfeier auf dem Dorfplatz wird der Verkehr umgeleitet. Die Umleitung ist signalisiert und dauert von ca. 23.00 bis 3.00 Uhr.
Nachtruhestörungen
Art. 40 Gemeindepolizeireglement

¹ Wer zur Nachtruhezeit (22.00–7.00 Uhr) im Dorf ganz allgemein oder auf öffentlichen Plätzen und Strassen Anwohner durch Lärm, namentlich durch Schreien, Pfeifen, Singen, Johlen, Musizieren und Streiten stört oder belästigt, macht sich strafbar.

² Während der Nachtruhezeit sind unnötige Fahrten und die Lärmbelästigung durch und mit Fahrzeugen zu unterlassen.

Die Mitarbeiter/innen des Sicherheitsunternehmens führen mehrmals wöchentlich Patrouillen durch. Fehlbare können gebüsst oder angezeigt werden.

Wir bitten Bevölkerung und Gäste um Verständnis und danken für die Unterstützung. Gemeinderat Lenk

Erstellt am: 29.11.2018

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