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Aufhebung der allgemeinen Maskentragpflicht

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Covid-19-Taskforce Lenk beschlossen, die Allgemeinverfügung vom 14. Dezember 2020 betreffend Maskentragpflicht im Dorfzentrum per Montag, 8. März 2021 aufzuheben. Er begründet dies mit den zu Ende gehenden Wintersportferien und der damit deutlichen Abnahme des Fussgängerverkehrs im Zentrum.

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Aufhebung der allgemeinen Maskentragpflicht

© Armin Berger

Die Hinweisschilder zur Maskenpflicht im Dorfzentrum können wieder abgebaut werden: Die allgemeine Maskenpflicht wird per 8. März aufgehoben, die BAG-Regeln gelten weiter.

Weiterhin gelten die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG, welche besagen, dass in Wintersportorten aufgrund von Art.3c Abs.2 Bst.a der Covid-19-Verordnung des Bundes (besondere Lage) in belebten Fussgängerbereichen im öffentlichen Raum jede Person eine Gesichtsmaske tragen muss, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.

Entgegen den Annahmen im Dezember konnten nach den Festtagen die zusätzlichen Sicherheits-Patrouillen zur Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregeln eingestellt werden und durch die ordentlichen Patrouillen ausgeführt werden. Vom ursprünglich veranschlagten Betrag von 80000 Franken wurden dementsprechend auch nur rund 10000 Franken ausgegeben.

Der Gemeinderat und die Covid-19-Taskforce danken allen – Bevölkerung, Gästen, Dienstleistern, Gewerbebetrieben, Mitarbeitern usw. – für ihr Verständnis und ihren Einsatz in dieser für alle sehr schwierigen Zeit.

Erstellt am: 02.03.2021

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