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Kanton schiebt Verantwortung für Spital Zweisimmen ab

Marodes Spital und langjähriger Investitionsstau?

Mit zwei Anfragen an den Regierungsrat wollten die Grossräte Anne Speiser (Zweisimmen, SVP), Thomas Knutti (Därstetten, SVP), Hans Schär (Schönried, FDP), Matthias Matti (Zweisimmen, Die Mitte) und Dominik Blatti (Oberwil, EDU) wissen, wie der Kanton seine zukünftige Beteiligung am Spital ausgestalten will. Die Antwort der zuständigen GSI fiel nicht überraschend, aber doch ernüchternd aus. Doch auch die Fragestellungen der Grossräte lassen aufhorchen.

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Marodes Spital und langjähriger Investitionsstau?

© Armin Berger

Nur ein paar «Lackschäden» oder ist das Spital Zweisimmen selbst bereits ein Notfall? Fünf Grossräte aus der Region beklagen einen «maroden Zustand».

Vor rund einem Monat haben die Gesundheit Simme Saane AG (GSS), die Spital STS AG und die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) erklärt, dass das Spital Zweisimmen zum 1. Januar 2024 nicht mehr von der Spital STS AG betrieben werden soll, sondern die GSS den Betrieb übernehmen soll.

Keine Beteiligung des Kantons am Spital Zweisimmen

Die Grossräte wollten in der vergangenen Wintersession in einer ersten Anfrage unter anderem wissen, ob der Regierungsrat eine Beteiligung am Spital Zweisimmen in Erwägung zieht. Die Antwort darauf fiel klar aus: Eine Beteiligung des Kantons wird nicht in Erwägung gezogen. Schliesslich sei es der Wunsch der Region Simmental-Saanenland gewesen, die strategische Führung in der Spitalfrage zu übernehmen.

Das dürfte im Klartext bedeuten, dass bei steigenden Defiziten oder unvorhergesehenen Finanzbedarfen die GSS bzw. die Eigentümer-Gemeinden für das Spital finanziell in vollem Umfang gerade stehen müssten. Der Kanton jedenfalls, sieht sich offenbar aus seiner Verantwortung entlassen.

Keine kantonalen Mittel für das Spitalgebäude

In einer zweiten Anfrage wollten die Grossräte unter anderem wissen, wie der Regierungsrat mit einem angeblichen «langjährigen Investitionsstau» des Spitals, welches sich in einem «maroden Zustand» befinden würde, umgehen will. Auch hier fiel die Antwort knapp aber eindeutig aus: «Der Regierungsrat verfügt weder über die rechtliche Grundlage noch das Budget, einen Investitionsstau im Spital Zweisimmen zu decken.» Bedeutet: Vom Kanton ist weder für Instandhaltungsmassnahmen noch für einen Neubau, Geld zu erwarten.

Erstellt am: 31.12.2022

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