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Obergericht hat entschieden

Keine weiteren Ermittlungen zum Grossbrand

Die Ermittlungen zum Grossbrand in Zweisimmen vom 1. Juli 2021 werden nicht wieder aufgenommen. Diese Entscheidung hat bereits am 18. Januar 2023 das Obergericht des Kantons Bern getroffen. Mehrere vom Brand unmittelbar betroffene Personen und Unternehmen wollten mittels einer Beschwerde gegen die ihrer Ansicht nach verfrühte Beendigung der Ermittlungen vorgehen.

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Keine weiteren Ermittlungen zum Grossbrand

© Armin Berger

Das beim Brand stark beschädigte Knubel-Haus ist von aussen bereits wieder hergestellt – im Inneren laufen derweil die abschliessenden Arbeiten.

Beim Grossbrand am Bärenparkplatz wurden die Gebäude des Café Pony und der ehemaligen Wagnerei in der Schützenstrasse vollständig zerstört und das Knubel-Haus stark beschädigt. Die Kantonspolizei schätzte den Schaden auf rund 10 Mio. Franken.

Zwar konnte im Rahmen der Ermittlungen geklärt werden, dass das Feuer in der Waschküche des Ökonomieteils der ehemaligen Wagnerei ausbrach, jedoch blieb ungeklärt, wie genau es dazu kam.

Obergericht: Einstellung rechtens

Dagegen wandten sich die sieben Beschwerdeführer. Ihrer Ansicht nach seien weitere Ermittlungen möglich und auch durchzuführen. Insbesondere sei zu prüfen, ob ein Ofen im Ökonomieteil unsachgemäss verwendet wurde, ob Brandschutzvorschriften verletzt wurden oder ob Sicherheitsnachweise hinsichtlich der Stromversorgung bzw. elektronischer Geräte gefehlt hätten.

Am Obergericht drangen die Beschwerdeführer mit ihren Argumenten allerdings nicht durch: Zwar seien solche Ermittlungen durchaus möglich, doch würde sich am strafrechtlichen Resultat auch dann nichts ändern, wenn sich eine oder mehrere dieser Möglichkeiten bestätigen würden. Denn ob solche Mängel tatsächlich ursächlich für den Ausbruch des Brandes waren, liesse sich noch immer nicht beweisen, sodass eine Verurteilung eines oder mehrerer Verantwortlicher nicht erfolgen könnte.

Gegen die Entscheidung des Obergerichts wäre noch die Beschwerde zum Bundesgericht möglich. Eine solche ist nach Auskunft des Bundesgerichts bis zum Redaktionsschluss jedoch nicht eingegangen.

Erstellt am: 10.03.2023

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