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Ja zu einer starken Volksschule!

Von Thomas Klossner

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Im Laufe der Geschichte wandelte sich die Bildung gewissenhaft und mitgetragen durch die Bevölkerung. Im Gefolge der Reformation, der Aufklärung bis zur Bundesverfassung erhielt das Schweizer Schulwesen ein neues Gesicht in der Volksbildung. Die Zuständigkeitsfrage und Ausgestaltung bewegt in unseren Kulturen und Traditionen tragend die Gesellschaft. Volksschulgesetz Kanton Bern Art. 5 Abs 1: Das Volksschulwesen ist eine gemeinsame Aufgabe der Einwohner-und der gemischten Gemeinden sowie des Kantons. Die Lehrmittelentwicklung wird seit 1973 im Rahmen der Interkantonalen Lehrmittelzentrale koordiniert. Die Kantone sind aufgrund ihrer Bildungshoheit in ihrer Lehrmittelwahl unabhängig. Unser Bildungswesen wird schulterzuckend sowie zunehmend von oben fremdbestimmt. Der viel besungene Lehrplan 21 ist keine Schweizer Erfindung, sondern ein Produkt aus dem anglo-amerikanischen Raum. Aus welchen Gründen werden Lernziele (Lehrplan 95) in kompetenzorientierten Unterricht (selbstlernende Schüler-Lehrplan 21) umgewandelt? Die Antwort: Eine neue europäische Welle der Umerziehung durch selbstgesteuerte sowie realitätsfremde Bildungsexperten und entgegen demokratischer Mitsprache der Bevölkerung, erfasst die funktionsuntaugliche Automatisierung des Bildungssystems im Kanton Bern wie auch schweizweit. Der Lehrplan 21 macht aus Lehrpersonen Lerncoaches. Die Zwischenbilanz nach zehn Jahren Kompetenzorientierung in Deutschland fällt in manchen Bundesländern vernichtend aus. Es braucht einen öffentlichen Dialog mit der Gesellschaft, Wirtschaft und dem föderalistischen Gedankengut. Nur so ist es möglich, dass die Stossrichtung der Bildung durch Parlament und Volk legitimiert und getragen wird. Ganz nach den Grundlagen von Heinrich Pestalozzi: Eine Bildung nach Kopf, Herz und Hand. Stimmen Sie am 4. März 2018 Ja zu einer starken Volksschule. , Latterbach

Erstellt am: 08.02.2018

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