Traktanden
1.a)Wassertarif; Abänderung von Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 1d «Basisgebühr Gewerbe», Ziffer 2 «Gebühr pro Belastungswert» und Artikel 5 «Ungemessene Wasserbezüge» sowie Einfügen von Artikel 7 Absatz 2.
b) Abwassertarif; Abänderung von Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 1c «Basisgebühr Gewerbe» und Ziffer 2 «Gebühr pro Belastungswert» sowie Einfügen von Artikel 6 Absatz 3.
2.Zone mit Planungspflicht ZPP Bahnhof; Genehmigung.
3.Zone für Sport- und Freizeitanlagen ZSF Lenkersee; Genehmigung.
4.Ausbau Gutenbrunnenstrasse; Erhöhung des Kredits um 500000 Fr.
5.Ersatz Wischmaschine; Kreditbewilligung 170000 Fr.
6.Verschiedenes.
Der Wassertarif und der Abwassertarif liegen gemäss Art. 37 und 38 Gemeindeverordnung vom 10. Juli 2008 bis 11. August 2008 bei der Gemeindeschreiberei auf.
Gemäss Art. 92 ff des Gemeindegesetzes kann gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter von Obersimmental Gemeindebeschwerde wegen Verfahrensfehlern erhoben werden. Es wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen.
Das Protokoll dieser Gemeindeversammlung liegt vom 18. August 2008 bis 16. September 2008 bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Lenk angemeldet sind, werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Der Gemeinderat
Erstellt am: 10.07.2008