Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. OK Weitere Informationen

Medienmitteilung der IG Spitalversorgung Simmental/Saanenland

Die Spital STS AG betreibt eine gesetzeswidrige Spitalschliessung

Die behördliche Verfügung der Spitalversorgungsnotwendigkeit für Zweisimmen/Frutigen ist nach wie vor in Kraft. Die eingereichte Einsprache von Lauenen ist rechtskräftig und darum muss dieser Vorgang der Spitalschliessung sofort gestoppt werden. Inzwischen haben bereits viele Angestellte ihre Stelle im Spital Zweisimmen gekündigt.

rating rating rating rating rating

Auf Donnerstag, 18. Januar, hatte die Spital STS AG mit CEO Bruno Guggisberg, Adrian Gehri (stellvertretender CEO) sowie drei weitere leitende Personen im Gemeindesaal Zweisimen die Gemeinderäte aus dem Simmental/Saanenland und die Bergregion zur zweiten von fünf geplanten Workshops sowie Informationsveranstaltungen eingeladen. Nicht eingeladen wurde die GSS AG. Das von der Bergregion Obersimmental-Saanenland verfasste Protokoll listet diverse Aussagen von CEO Bruno Guggisberg auf. Diese zeigen unter anderem auf, dass die Spital STS AG kaum eine Ahnung hat, wie ein integriertes Versorgungsmodell, ein Gesundheitszentrum, eine Notfallstation oder ein Ambulatorium aussieht. Doch alles, was der Spitalschliessung dient, wird jetzt von der Spital STS schnellstmöglich und gesetzeswidrig aufgegleist. Dazu will die Spital STS AG einen Fachexperten beiziehen (Prof. Hj. Beer).

Die Versorgungsnotwendigkeit gilt weiterhin

Vor zehn Jahren beschloss unsere Kantonsregierung per Dekret, dass die beiden Spitäler Frutigen und Zweisimmen wegen der grossen Distanz zum nächsten Spital (mehr als 50 km) als versorgungsnotwendige Spitäler weitergeführt werden müssen. Ein Dekret ist eine behördliche Verfügung. Diese ist bis heute für die beiden Spitäler in Zweisimmen und Frutigen in Kraft. Dieses Dekret wurde damals beschlossen, weil der Verwaltungsrat der Spital STS AG beabsichtigt hatte, das Spital Zweisimmen auf Juni 2015 zu schliessen.

Dank immenser Proteste beim Regierungsrat durch den damaligen Verwaltungsrat aus der Region, der Gemeindebehörden aus dem Obersimmental und der ganzen Bevölkerung misslang dies glücklicherweise. Trotzdem vollzog die Spital STS AG in Zweisimmen immer mehr Leistungsabbauten wie die Schliessung der Geburtenabteilung und Verlegung gewinnbringender Operationen nach Thun.

Viele Mitglieder der IG sowie die Bevölkerung sind entsetzt, dass die STS AG jetzt gesetzeswidrig erneut die Spitalschliessung, insgesamt zum 4. Mal vorantreibt, obwohl eine Beschwerde betreffend die Abstimmung in Lauenen eingereicht ist.

Das Personal wurde bereits beraten, neue Stellen zu suchen.

Das bewusste Unterlaufen der GSS-Abstimmungsgrundlagen

Die Abstimmungsgrundlagen aus der ersten Abstimmung am 25. August wurden neu überarbeitet, blieben für die zweite Abstimmung jedoch im grossen und ganzen gleich. Aber vor der Publikation der zweiten Botschaft zur diesmal schriftlichen Abstimmung, zog die Alters-STS AG ihr Neubau-Erweiterungsprojekt Alterswohnen plötzlich zurück. Somit wurde dieses Projekt mit einem ergänzenden Spitalneubau und Nutzung dessen Infrastrukturen, schachmatt gesetzt.

Dieses Vorgehen der Alter-STS entsprach nicht mehr dem gesamten GSS-Vorhaben, dessen Finanzierung und den Abstimmungsgrundlagen. Die Bevölkerung konnte vor der Abstimmung nicht mehr rechtzeitig über das Herausreissen dieser, elementarster Grundlagen orientiert werden – was auch massgeblich zum Unentschieden in der Gemeinde Lauenen führte.

Trotzdem resultierte gesamthaft eine 75-Prozent-Zustimmung aus der ganzen Versorgungs-Region für eine Neuaufgleisung des GSS-Konzeptes mit dem Spital Zweisimmen.

Die Regierung/GSI hat einmal mehr ihre Kontrollen- und Aufsichtspflichten bei der STS AG nicht wahrgenommen. Sie zeigte dies auch nach dem Lauenen-Unentschieden mit ihrer unmittelbar folgenden Medienmitteilung, dass das Spital nun geschlossen werde. Das ist ebenfalls ein Gesetzesverstoss gegen die Spitalversorgungsnotwendigkeit. Die Regierung hat es auch nicht für notwendig befunden, die Einsprachefrist abzuwarten.

Die Spital STS AG ist ein vorsätzlicher GSS-Projekt-Killer

Die publizierten Abstimmungsunterlagen sowie die zuvor im Auftrag der Gemeinde Gsteig teuer erstellte Gegendarstellung erzeugte grosse Verwirrung. Ein zweimaliger Versand eines mit Unwahrheiten gespickten Flugblattes führte dazu, dass eine grössere Gruppe sich plötzlich gegen die Gesamt-Integration in das laufende GSS-Projekt stellte. Diese Gruppe der Alters-STS AG befürchtete, dass ihre goldenen Pfründe in dem von der Alters-STS AG geführten Alterszentrum Zweisimmen womöglich gefährdet würden.

Das Unentschieden war eine logische Folge solcher vor der Abstimmung geänderter Sachverhalte gegenüber den Abstimmungsbotschaften. Dass zusätzlich kommuniziert wurde, dass die Alters-STS auch das Altersheim Glockental, Steffisburg, quer subventioniere, zeigt, mit welchen Fakten die Bevölkerung verunsichert wurde. Das in den Abstimmungsunterlagen beschriebene GSS-Projekt entsprach also durch diese inzwischen eingetretene Alters-STS-Projektänderung nicht mehr den Abstimmungs-Grundlagen, was zu einer Nichtigkeitserklärung der Abstimmung führen müsste.

Unsere Behörde-Vertretersind gefordert!

Wir, die Bürger als Souverän, verlangen jetzt von unseren gewählten Gemeindevertretern, Gross- und Nationalräten vollen Einsatz für den gesetzlich in Kraft stehenden Spitalbetrieb. Auch von den Gemeindevertretern, die sich leider zum Teil gegen das GSS-Projekt ausgesprochen haben, wie z.B. die Standortgemeinde Zweisimmen, wo die Gemeindepräsidentin im Verwaltungsrat der Alters-STS sitzt und auch dort, wie in Zweisimmen, für die Nichtintegration zur GSS weibelte. Was für eine Rolle nimmt sie dort als Vertreterin unserer Region ein? Die IG erstaunt es nicht, dass die Alters-STS ihren «Altersheim-Goldesel» – in Zweisimmen sogar mit einem Gratis-Gebäude – nicht ins neue GSS-Konstrukt einbringen will. Für die IG stellt sich auch die Frage, inwieweit die Legatsbestimmungen verletzt werden, was juristisch noch abzuklären ist.

Erkennt der Regierungsrat mit der GSI endlich, dass die Spital STS AG der falsche, ungeeignete Spitalbetreiber für Zweisimmen ist?

Die ganze Region braucht jetzt Einigkeit. Es darf nicht sein, dass Gesetzesbruch auf höchster Ebene toleriert wird, dadurch viele Arbeits- und Ausbildungsplätze vernichtet werden, und damit die ganze Region geschwächt wird und grosse Steuerausfälle entstehen. Wir haben ein Anrecht auf eine Täler übergreifende Gesundheitsversorgung mit dem Spital Zweisimmen. Die fmi Frutigen beweist es seit Jahren, wie man erfolgreich ein Spital führen kann, wo die Bedürfnisse der Bevölkerung abgedeckt werden – warum ist es hier im Simmental/Saanenland nicht möglich?

Die IG verlangt die Einhaltung der Gesetze und eine öffentliche Ausschreibung sämtlicher STS-Tätigkeiten (Spital und Altersbereich). Wann präsentiert uns der Regierungsrat endlich einen neuen, fähigen Spitalbetreiber?

Erstellt am: 09.02.2024

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare

Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Interessante Artikel