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Motionen zur Gesundheitsversorgung beantwortet

Trotz langer Wege: Regierungsrat steht nicht für 24h-Notfall

Mit drei Motionen wollten Grossräte Anne Speiser, Matthias Matti, Hans Schär, Dominik Blatti vom Kanton wissen, wie es weitergehen soll mit der Gesundheitsversorgung im Simmental und Saanenland – und sie stellten dabei auch Forderungen, wie in Ausgabe 10/2024 berichtet. Der Regierungsrat hat mit Beschlüssen vom 15. Mai 2024 darauf geantwortet. Einmal mehr zeigt sich, dass die Berner Regierung sich auf nichts festlegen lassen und konkrete Ergebnisverantwortung nicht übernehmen will. Vielmehr wird die konkrete Leistungsausgestaltung an die Betreibergesellschaften delegiert.

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Regierungsrat übernimmt keine Gewähr für Leistungsangebot

In der Motion 016-2024 forderten die Grossräte Schär, Speiser, Matti, Blatti und Hegg (Lyss) im Wesentlichen, dass das Leistungsangebot des Spitals Zweisimmen aufrechterhalten werden muss, bis ein akzeptables und umsetzbares Alternativkonzept vorhanden ist.

Dem widerspricht der Regierungsrat in mehrfacher Hinsicht: «Die Leistungserbringer [Anm. d. Redaktion: derzeit also hier die Spital STS AG] sind .. mit der Ausgestaltung des Dienstleistungsangebots und der An-stellung des entsprechenden Fachpersonals beauftragt.» Der Regierungsrat fährt in seiner Antwort fort: «[Es] kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Betreiberin des Spitals Zweisimmen bis zur Umsetzung einer Nachfolgelösung Anpassungen des Angebots machen muss. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die es der GSI erlauben würde, den Betreiber zur Aufrechterhaltung bestimmter Dienstleistungen zu zwingen.»

Keine Zusage für 24-Notfall und keine Mitsprache der Gemeinden

In der Motion 017-2024 verlangten die vier Grossräte aus der Region schliesslich, eine Abstimmung des zukünftigen medizinischen Angebots «auf alle Altersklassen» und dies im kontinuierlichen Austausch mit den betroffenen Gemeinden zu erarbeiten sowie einen zukünftigen Spitalbetreiber zu verpflichten, einen 7/24-Notfall anzubieten, um die Hausärzte zu unterstützen und den langen Anfahrtswegen Rechnung zu tragen – auch in Hinblick auf die 50km-Regel zur Versorgungsnotwendigkeit des Spitals Zweisimmen.

Den Gemeinden zeigt der Regierungsrat allerdings bei der Ausgestaltung der zukünftigen Lösungen die kalte Schulter: Die Gemeinden haben sich im Rahmen des gescheiterten GSS-Projektes einbringen können. Jetzt allerdings sehe es anders aus: «Ein weiterer Einbezug der Gemeinden in der aktuellen Phase oder ein Reporting an die Gemeinden ist nicht vorgesehen.»

Und auch einem Rund-um-die-Uhr-Notfall erteilt der Regierungsrat implizit eine Abfuhr: Das (bislang nicht veröffentlichte) Konzept der Medaxo sehe eine Notfallversorgung vor, die den Bedarf decken würde. Und macht dann deutlich: «Wie genau die Notfallversorgung umgesetzt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht festgelegt. Ob die aktuell geltende 50km Regel noch zeitgemäss und sinnvoll sind, um die strategischen Ziele zu erreichen, wird aktuell überprüft.» Eine Zusage für einen 24h-Notfall gibt der Regierungsrat damit eindeutig nicht.

Erstellt am: 25.05.2024

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