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Ja zur 13. AHV-Rente

Von Martin Lempen, Lenk

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Die Bundesverfassung verpflichtet den Bundesrat und das Parlament, dafür zu sorgen, dass die AHV ihre Aufgabe dauerhaft erfüllen kann. Sie müssen die notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Finanzierung sicherzustellen. Wenn dann das Parlament oder das Volk nicht einsehen würden, dass man den AHV-Topf füllen muss, so wäre zum Beispiel ein Notrecht, wie es kürzlich für die CS-Bankrettung angewendet wurde, denkbar.

Folgende Sorgen sind deshalb eher erst bei einem Krieg realistisch:

AHV ruinieren

AHV an die Wand fahren

Die AHV gefährden für die nächste Generation

brandgefährlich, weil es verlockend klingt

92% vom Volk bekommt mehr aus der AHV, als es einzahlt. Der Geldverteiler der AHV ist sehr sozial. Deshalb ist die AHV-Giesskanne die beste, wo es gibt.

Wir sollten nicht auf die im letzten Moment in Aussicht gestellte Milliarde hoffen, weil wir noch nicht wissen, ob diese dann gerecht verteilt würde.

Falls die 13. AHV-Rente bald fünf Milliarden kosten würde, so ist nicht zu vergessen, dass davon ca. 1,2 Milliarden in Form von Steuern an die Gemeinden, den Kanton und an den Bund fliessen würden. Das wäre nicht zum Fenster hinausgeworfenes Geld.

In der Ergänzungsleistung gibt es zum Teil grosse Ungerechtigkeiten wegen dem Schwelleneffekt.

Ungerechtigkeiten, welche in der AHV bestehen, können ganz gut, auch bei einem Ja, möglichst optimal gelöst werden.

Erstellt am: 22.02.2024

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